ULD stellt Webseitenbetreibern Ultimatum — Social Plugins von Facebook müssen weg (Update 2)
Das ULD nimmt Stellung
Die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holsteins (ULD) setzt sich lange und intensiv mit der Problematik der sozialen Netzwerke und der Anwendung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auseinander. In einer aktuellen Pressemitteilung vom 19.08.2011 findet das ULD sehr klare Worte:
“Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.”
Das Ultimatum
Bis Ende September 2011 haben Webseitenbetreiber aus Schleswig-Holstein nun Zeit, die entsprechenden Dienste auf ihren eigenen Webseiten zu deaktivieren und damit die unrechtmäßige Datenweitergabe an Facebook einzustellen. Das ULD weist darauf hin, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen für den Fall des Zuwiderhandelns — bis hin zu möglichen 50.000 EUR Bußgeld aus dem TMG (Telemediengesetz).
„Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.“Weiterlesen »ULD stellt Webseitenbetreibern Ultimatum — Social Plugins von Facebook müssen weg (Update 2)