“Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke” veröffentlicht
“Der Düsseldorfer Kreis als Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden nach § 38 BDSG hatte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe “Werbung und Adresshandel” unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eingerichtet und diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten beauftragt. In einer Sitzung und im schriftlichen Austausch wurden Anwendungshinweise formuliert, die ‑soweit sie einstimmig oder von einer großen Mehrheit mitgetragen werden- nachstehend abgedruckt sind.”
Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen.
Themenauszug:
- Listenprivileg
- Einwilligung
- Nutzungsdauer / Verfallsdatum
- Anreichern mit weiteren Informationen
- Transparenzgebot
- Quellenangabe
- Widerspruchshinweis
- Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen
- Gewinnspiele
- und viele mehr