Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.