11. Mai 2020 und die meisten Bundesländer erlauben unter strengen Auflagen die Eröffnung von Gastronomie und anderen Einrichtungen. Eine der Anforderungen ist das Notieren von Name und Kontaktdaten der Besucher bzw. Gäste. Für diese Erhebung von personenbezogenen Daten sind im Rahmen von Art. 13 DSGVO gewisse Angaben aus den Informationspflichten zu erfüllen. Um dies zu erleichtern haben der in der Branche gut bekannte Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest und wir von a.s.k. Datenschutz gemeinsam ein kostenfreies Muster zur Anpassung auf die eigene Organisation entwickelt. Weitere Informationen und Downloadlink im Blogbeitrag.