Gerne und oft von Interessensverbänden und der Politik wiederkehrend erzählt, aber dennoch falsch. Nicht der Datenschutzbeauftragte bzw. dessen Pflicht zur Benennung im BDSG und der DSGVO erzeugen den Arbeitsaufwand im Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte wird geschmäht, denn ohne diese Funktion würde ja die ganze Bürokratie und der Aufwand im Datenschutz entfallen. Wer auch nur ein bisschen das Thema verstanden hat, der weiß, dem ist nicht so. Die ganzen rechtlichen Ansprüche im Datenschutz, die es für Organisationen umzusetzen und einzuhalten gilt, entfallen ja nicht, nur weil man den Datenschutzbeauftragten aus dem Gesetz streicht. Im Gegenteil. Der Aufwand wird noch größer, da nun die einzige Person nicht mehr im Unternehmen ist, die weiß, wie Datenschutz funktioniert und wie die gesetzlichen Anforderungen - idealerweise pragmatisch und mit nicht zu viel Aufwand - umzusetzen gehen. Man schickt ja auch nicht den Lotsen von Bord, wenn man nicht weiß, wo im Nebel die Hafeneinfahrt ist. :-) Welche weiteren Vorteile ein Datenschutzbeauftragter bietet und warum sich jede Organisation diese Vorteile sichern sollte, haben wir mal in unserem Beitrag zusammengefasst. Aber selbst wenn keine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wer weiß dann in der Organisation, was und wie alles zu erfüllen ist? In dem Fall nutzen Sie uns als externe Datenschutz Berater statt als externe Datenschutzbeauftragte. Aber lesen Sie doch einfach selbst, was es mit der Mär der "Abschaffung der Datenschutzbürokratie" durch Abschaffung des Datenschutzbeauftragten auf sich hat.
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