Gerne und oft von Interessensverbänden und der Politik wiederkehrend erzählt, aber dennoch falsch. Nicht der Datenschutzbeauftragte bzw. dessen Pflicht zur Benennung im BDSG und der DSGVO erzeugen den Arbeitsaufwand im Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte wird geschmäht, denn ohne diese Funktion würde ja die ganze Bürokratie und der Aufwand im Datenschutz entfallen. Wer auch nur ein bisschen das Thema verstanden hat, der weiß, dem ist nicht so. Die ganzen rechtlichen Ansprüche im Datenschutz, die es für Organisationen umzusetzen und einzuhalten gilt, entfallen ja nicht, nur weil man den Datenschutzbeauftragten aus dem Gesetz streicht. Aber lesen Sie doch einfach selbst, was es mit der Mär der "Abschaffung der Datenschutzbürokratie" durch Abschaffung des Datenschutzbeauftragten auf sich hat.
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