Der Landesbeauftragte für Datenschutz von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner veröffentlichte die Ergebnisse seiner Datenschutz-Umfrage bei rheinland-pfälzischen Unternehmen. Die 1.500 größten Unternehmen (> 50 Mitarbeiter) des Bundeslandes sollten seit Mai 2011 Rede und Antwort zu Themen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit stehen. Antworteten bereits 957 auf das erste Anschreiben, so erhöhte sich die Zahl nach einer Erinnerung im August 2011 auf 1.369 Rückläufer. Knapp 7% der befragten Unternehmen reagierten gar nicht.
Die Ergebnisse in Kürze:
- 8% der befragten Unternehmen haben trotz Bestellpflicht keinen Datenschutzbeauftragten bestellt
- 12,5% aller Bestellungen sind nicht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (die Tätigkeit wird durch nicht unabhängige Personen wie die Geschäftsführung oder IT-Leitung ausgeübt)
- Bei weiteren 19,5% der Bestellungen sind Interessenskonflikte zu vermuten
- Ca. 20% der bestellten Datenschutzbeauftragten (DSB) weist akute fachliche Mängel auf
- Das Zeitbudget von zwei Dritteln der DSB ist zu knapp bemessen
- In 50% aller Fälle werden die notwendigen Kontrollen zur Auftragsdatenverarbeitung nicht durchgeführt
- Pressemeldung des LfD
- Folien-Präsentation des LfD
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2 Responses
Hallo Kollege!
Ich arbeite selbst als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen verschiedener Branchen. Dabei überrascht mich oft die Blauäugigkeit mancher “Unternehmer” in Bezug auf die Risiken aus dem Bundesdatenschutzgesetz oder auch im Hinblick auf die umzusetzenden Maßnahmen, die das BDSG vorschreibt.
Das beginnt mit “Wir sind sicher, wir haben eine Datenschutzerklärung auf der Webseite” und hört bei “Eine Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung mit unserem Steuerberater brauchen wir nicht, da dieser ja einer Art Schweigepflicht unterliegt” noch lange nicht auf. Manchmal komme ich mir da vor die Don Quichote. Vor allem, wenn dann Verbände und Kammern den Punkt der Schweigepflicht noch unterstützen, auch wenn dieser nicht zutrifft aufgrund der ergänzenden Gesetzgebung. Aber das ist für diese ja auch problemlos umzusetzen, denn sie haben das Bußgeld später nicht zu bezahlen, sondern das Unternehmen, welches sich auf solche Aussagen verlassen hat.
Grüße von einem Kollegen
Hallo!
Danke für die offenen Worte aus Ihrem Arbeitsalltag. Ich bin sicher, die meisten Kollegen können Ihren Zeilen ohne Einschränkung zustimmen.
Hier ist sicher an zahlreichen Stellen noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Aber auch der Gesetzgeber ist meiner Meinung nach gefragt und aufgefordert, Unternehmen und Unternehmer aktiv über das Bundesdatenschutzgesetz und dessen Risiken für das Unternehmen aufzuklären.
Und die verschiedenen Interessensvertretungen wären gut beraten, sich aktiv für Ihre Mitglieder mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sicher gibt es immer wieder Fälle, in denen z.B. die Tätigkeit eines Steuerberaters für ein Unternehmen keine Auftragsdatenverarbeitung darstellt. Spätestens bei der Übernahme der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der Kreditoren- Debitorenbuchhaltung als externer Dienstleister besteht jedoch eigentlich kein Interpretationsspielraum. Da sind pauschale Aussagen und Verweise auf § 203 StGB wenig hilfreich und auch nicht korrekt. Wie Sie selbst schon geschrieben haben, ist das jedoch im Ernstfall nicht das Problem der Interessensvertretung oder in diesem Beispiel des Steuerberaters — der strafende Arm der Behörde trifft den Mandanten, der sich auf diese Aussage verlassen hat.
Weiterhin viel Erfolg und nicht aufgeben
Sascha Kuhrau