Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS GVO) wird nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt am 24.05.2016 inkrafttreten. Die Verunsicherung bei Unternehmen, aber auch Behörden und kommunalen Einrichtungen ist zur Zeit groß. Was kommt genau an Änderungen auf uns zu? Was muss ich ab wann beachten? Und noch viel dringender: wie setze ich das Ganze in der Praxis um? In diesem Beitrag wollen wir Ihnen den Fahrplan der EU Datenschutz-Grundverordnung aufzeigen. Damit haben Sie einen zeitlichen Anhaltspunkt, bis wann die Umsetzung zu erfolgen hat und welches Recht zu welchem Zeitpunkt anzuwenden ist.
Datum / Zeitraum | Sachverhalt | Rechtsanwendung |
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Dezember 2015 | Einigung im EU Trilog auf die Inhalte und grundlegenden Formulierungen der Grundverordnung (EU DS GVO) | Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Landesdatenschutzgesetze gelten weiter. Beginn der Umsetzungsfrist, bedeutet: Datenverarbeitungen sollen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten (24.05.2016) mit der Verordnung in Einklang gebracht, sprich angepasst werden. Laufende und neue Verfahren müssen jedoch den Anforderungen und Auflagen der noch geltenden Datenschutzgesetze genügen! |
April 2016 | Annahme durch Europa-Rat und das Europäische Parlament | |
04.05.2016 | Verkündung im Europäischen Amtsblatt | |
24.05.2016 | Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS GVO) und Beginn der Umsetzungsfrist in den Mitgliedsstaaten | |
25.05.2018 | Geltung der EU DS GVO und Ende der Umsetzungsfrist | Ab jetzt sind Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze in ihrer bisherigen Form nicht mehr anwendbar. Die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 ist aufgehoben. Nationale Gesetzgeber müssen (sofern Sie dies nutzen wollten) die Öffnungsklauseln formuliert und gemeldet haben. Nationales Recht muss entsprechend angepasst sein. Konkurrierende Regelungen sind unzulässig. |
In weiteren Beiträgen werden wir auf die Neuerungen und Änderungen durch die EU DS GVO näher eingehen. Bleiben Sie dran 🙂 Am einfachsten geht das mit unserem Newsletter, damit verpassen Sie keinen Beitrag unseres Blogs mehr.
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