Zumindest für den Zeitraum eines Jahres kann das oft kritisierte Privacy Shield als Nachfolger von Safe Harbor fungieren. Nach Aussagen der sogenannten Artikel-29-Gruppe sei das neue Abkommen nach wie vor nicht geeignet, grundsätzliche Kritik auszuräumen. Dabei wurden die nach wie vor zulässigen Geheimdienstzugriffe auf Daten von EU Bürgern sowie die mangelnden Durchsetzungsmöglichkeiten der Schutzrechte der Betroffenen bemängelt.
Dennoch könne Privacy Shield vorerst als Zulässigkeitstatbestand für den Transfer personenbezogener Daten in die USA eingesetzt werden. Nach 12 Monaten Evaluierungsphase soll das Abkommen neu bewertet werden. Bis dahin sicherten die europäischen Datenschutzbehörden aktive Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte Betroffener in den USA zu.
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Privacy Shield für ein Jahr toleriert – Europäische Datenschutzbehörden unzufrieden https://t.co/zZMixEkG0r