Zumin­dest für den Zeit­raum eines Jah­res kann das oft kri­ti­sier­te Pri­va­cy Shield als Nach­fol­ger von Safe Har­bor fun­gie­ren. Nach Aus­sa­gen der soge­nann­ten Arti­kel-29-Grup­pe sei das neue Abkom­men nach wie vor nicht geeig­net, grund­sätz­li­che Kri­tik aus­zu­räu­men. Dabei wur­den die nach wie vor zuläs­si­gen Geheim­dienst­zu­grif­fe auf Daten von EU Bür­gern sowie die man­geln­den Durch­set­zungs­mög­lich­kei­ten der Schutz­rech­te der Betrof­fe­nen bemängelt.

Den­noch kön­ne Pri­va­cy Shield vor­erst als Zuläs­sig­keits­tat­be­stand für den Trans­fer per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in die USA ein­ge­setzt wer­den. Nach 12 Mona­ten Eva­lu­ie­rungs­pha­se soll das Abkom­men neu bewer­tet wer­den. Bis dahin sicher­ten die euro­päi­schen Daten­schutz­be­hör­den akti­ve Unter­stüt­zung bei der Gel­tend­ma­chung der Rech­te Betrof­fe­ner in den USA zu.

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