Es ist ein Kreuz mit den Passwörtern. Kommt man langsam zwar von den unsicheren Komplexitätsregeln und Wechselintervallen - endlich - ab, so hat man als Anwender immer noch mit einer Vielzahl an Passwörtern zu kämpfen. Denn es ist schon was Wahres dran, wenn es heißt, nicht für alle Anmeldungen und Accounts das selbe Passwort zu verwenden. Ist nämlich einer gehackt, sind damit auch alle anderen Zugänge gefährdet, die das selbe Passwort verwenden. Und im Laufe seines digitalen Lebens sammelt ein Anwender Zugangsdaten wie früher andere Leute Briefmarken. Sich diese alle zu merken, mag dem einen oder anderen gelingen. Uns und wohl den meisten anderen Anwendern wird dies schwer fallen. Abhilfe schaffen sogenannte Passwort-Tresore wie Keepass. Wie dieser zu installieren und zu bedienen ist, welche Einsatzmöglichkeiten ein solcher Tresor bietet und wieso man von Online-Diensten für die Passwort-Verwaltung besser die Finger lassen sollte, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag inklusive ausführlicher PDF Anleitung zu Installation und Nutzung von Keepass. Feel free to download!
Unsere kostenlose Checkliste soll helfen, vorhandene Schwachstellen zu identifizieren und möglichst zeitnah zu schließen. Auch wenn hier hauptsächlich von Multifunktionsgeräten die Rede ist, so können die Schwachstellen auf bei Einzelfunktionsgeräten vorhanden sein.
Gerade kleinere Kommunen wünschen gerne die Themen Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand. Durch unsere Zusammenarbeit mit der GKDS in München haben wir für Kommunen die optimale Lösung im Angebot.
Sie wollen eine Rechnung als PDF an Emails anhängen und versenden? Da gibt es einige Aspekte zu beachten im Sinne des Datenschutzes bzw. der DSGVO. Nein, generelle Verschlüsselung ist keine Pflicht. Wie Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Rechnungsversand per Email erfüllen können, skizziert unser Beitrag mit Tipps & Tricks.
Das Jahr neigt sich dem Ende. Die DSGVO Welle ebbt etwas ab. Zeit für etwas Besinnung und Durchschnaufen für das kommende Jahr. Selbst Weihnachten ist von der DSGVO betroffen. Details dazu sowie unsere Weihnachtswünsche finden Sie online im Blogbeitrag.
Die DSGVO Schonfristen sind endgültig vorbei. 8 erste Tipps, um Ihre Organisation fit für das Thema Datenschutz zu machen: VVT, DSB, Einwilligung, Meldepflicht, Datenpannen
Die Anforderungen an Webseitenbetreiber steigen mit der DSGVO, egal ob privater oder gewerblicher Auftritt. Doch das ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Für das beliebte Content Management System Wordpress haben wir Ihnen zahlreiche Tipps und Tricks sowie Anleitungen zusammengestellt, wie Sie auf der Zielgeraden im Internet datenschutzkonform nach der DSGVO auftreten können.
Liebe Leser und Leserinnen unseres Datenschutz-Blogs, liebe Interessenten, Kunden und Geschäftspartner!
2018 hält für für jeden von uns Überraschungen und Neuerungen parat. Unternehmen und Behörden bereiten sich auf die EU Datenschutz-Grundverordnung vor. Im Kielwasser der DS-GVO zieht das Thema Informationssicherheit nach. Veränderungen in gewohnten Arbeitsweisen werden die Folge sein. Der Mensch mag nicht immer die Veränderung, große Herausforderungen stehen daher bevor. Doch auch im Privaten wird es Höhen und Tiefen geben. Kinder und Enkelkinder treten bei dem einen oder anderen ins Leben, bei anderen wird der Verlust von Angehörigen eine nicht zu schließende Lücke reißen. Doch das Leben wird weitergehen, auch wenn es einem im letztgenannten Fall lange nicht so erscheinen mag.
Nutzen Sie bitte die geruhsame Zeit "zwischen den Jahren" und zum Neujahrsanfang, um Zeit mit Ihren Lieben und Freunden zu verbringen. Finden Sie Ruhe und holen Sie Luft, für alles, was 2018 für jeden von uns bereithalten wird. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und die gute Zusammenarbeit im nun fast vergangenen Jahr.
Das Team von a.s.k. Datenschutz wünscht Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und glückliches Jahr 2018.
Auf Wiederlesen im Neuen Jahr
PS: Statt Weihnachtskarten haben wir in diesem Jahr erneut der Stefan Hahn Kinderstiftung gespendet. Es gibt nichts Wichtigeres, als unseren Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Der Newsletter-Versender Mailchimp sorgt mit Zwangsumstellung auf single opt-in für Abmahnrisiko für deutsche Unternehmen. Nutzt Ihr Unternehmen Mailchimp für den Newsletter-Versand, heißt es jetzt dringend handeln.
Keine Email-Werbung ohne schriftliche Einwilligung. Oder gibt es doch Ausnahmen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Datenschutz? Ja, es gibt genau eine Ausnahme. Bei dieser müssen zahlreiche Bedingungen ALLE und GLEICHZEITIG erfüllt sein. Ein Merkblatt des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg dient Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegen unlauter werbende Unternehmen. Im Umkehrschluss kann jeder Werbetreibende in diesem Merkblatt nachlesen, wie es richtig geht. Mehr im Blogbeitrag
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