Wie sieht die Zutrittskontrolle in Ihrem Unternehmen aus?
In der Anlage zu § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht die lapidare Vorschrift:
“Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind,
- 1. Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle)”
Was heisst das genau?
Sie sind verpflichtet, ausreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten zu verhindern. Die Zutrittskontrolle bildet quasi die äußerste Schutzschicht von mehreren Schichten (Zwiebelprinzip), um die personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen vor Verlust, Zerstörung oder Mißbrauch zu schützen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich um Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten handelt.
Welche Schutzmaßnahmen können das sein?
Das fängt mit simplen Dingen an wie Sicherheitsverglasung oder Sicherheitsschließanlagen (selbstverständlich mit aktueller Übersicht über Schlüssel-Ausgabe und Rücknahme). Technische Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Alarmanlage
- Glasbruchmelder
- Zugangskontrollsysteme wie Chipkarten oder biometrische Zugangssperren (je nach Schutzstufe der Daten) oder
- Videoüberwachung (wichtig: Vorabkontrolle nicht vergessen).
Es steht eine breite Palette an organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen zur Auswahl.
Müssen diese alle umgesetzt sein?
Selbstverständlich machen nicht alle Maßnahmen (einzeln oder in Kombination) für jedes Unternehmen Sinn. In Abhängigkeit der Schutzstufe der betroffenen personenbezogenen Daten sowie der vorhandenen Gegebenheiten sollten die Maßnahmen ausgewählt und kombiniert werden, die ein angemessenes und möglichst hohes Schutzniveau sicherstellen. Sind Ihre Räumlichkeiten lediglich mit Einfachverglasung und dünnen Holztüren nach außen gesichert, wären Alarmanlage und Glasbruchmelder sicher ratsam. Stehen moderne Sicherheitsverglasung und Schließanlagen zur Verfügung und wird das Gelände zusätzlich durch einen Wachdienst gesichert, kann eine Videoüberwachungsmaßnahme bereits wieder unangemessen sein.
Was tun?
Fragen Sie doch einfach Ihren Datenschutzbeauftragten! Dieser weiß üblicherweise, welche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der sog. Zutrittskontrolle zur Verfügung stehen und welche für das notwendige Schutzniveau in Ihrem Unternehmen notwendig sind. Sie haben keinen Datenschutzbeauftragten? Kein Problem, fragen Sie uns — a.s.k. Datenschutz.
Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung überprüfen wir das benötigte und das vorhandene Schutzniveau. Sie erhalten eine Liste mit Empfehlungen, wie Sie die rechtlichen Vorschriften der Zutrittskontrolle angemessen umsetzen können. Bei der Gelegenheit prüfen wir für Sie gleich kostenfrei mit, ob Ihr Unternehmen möglicherweise der gesetzlichen Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten unterliegt. Wenn ja, bieten wir Ihnen hierfür ebenfalls gerne preiswerte Unterstützungsmöglichkeiten an.
Welchen Vorteil hat mein Unternehmen von der Zutrittskontrolle?
Allen voran steht die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen, die personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen ausreichend zu schützen. Eine dieser Auflagen haben Sie mit korrekt umgesetzter Zutrittskontrolle erfüllt.
Aus anderen Maßnahmen können zusätzliche Mehrwerte für Ihr Unternehmen entstehen. Moderne Zutrittskontrollsysteme sind richtige Allrounder! Vorausgesetzt Sie wählen den passenden Anbieter, der auf Ihre Bedürfnisse eingeht und eventuell vorhandene Systeme integrieren kann. So können elektronische Zutrittskontrollsysteme nicht nur die Berechtigungen verwalten, welche Person wann zu welchen Unternehmensbereichen Zutritt erhält. Elektronische Zeiterfassung, Abgleich mit vorhandenen Dienstplänen, Regelung der Zufahrt zu Tiefgaragen / Parkplätzen, Erfassung und Abrechnung von Zusatzleistungen wie Kantine, Getränke-Automaten, Steuerung elektronischer Tresore (z.B. für besonders sensible Daten oder Datensicherungen) stellen eine Auswahl an zusätzlichen Leistungsmöglichkeiten eines modernen Zutrittskontrollsystems dar.
Einen kompetenten Ansprechpartner für solche Lösungen finden Sie in der LNI Ingenieurgesellschaft für Kommunikationstechnik mbH aus Wendelstein. Die LNI GmbH ist seit Jahren zuverlässiger Anbieter, der die sensiblen datenschutzrechtlichen Aspekte solcher technischen Lösungen kennt und im Sinne Ihres Unternehmens ernst nimmt.
Reicht nicht der Hund auf dem Artikelbild als Zutrittskontrolle?
Als ein Baustein der Zutrittskontrolle sicherlich, als einzige Maßnahme dann eher nicht 🙂
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