Der Nächste bitte: Nach Sony, Apple, Facebook, Neckermann, Acer, o2, citibank war nun laut mehreren Medienberichten Sega an der Reihe. Deren Online-Netzwerk Sega-Pass sei angegriffen und Kundendaten entwendet worden. Betroffen sollen Personendaten sowie die verschlüsselten Passwörter sein. Zahlungsdaten wären wohl nicht betroffen.
Sony, Facebook und jetzt Neckermann - bekannte Marken kämpfen mit Datenpannen. Parallel dazu liefert eine Umfrage von TNS-Emnid im Auftrag von PwC ein umso erstaunlicheres Ergebnis: Deutsche Unternehmen pfeifen auf Datenschutz.
Aus dem Alltag dreier Datenschützer: beim gemeinsamen Café-Besuch werden sie Opfer einer unverhältnismäßigen Videoüberwachung. Der Versuch, den Betreiber von seinem wenig rechtskonformen Handeln zu überzeugen, ist nicht wirklich erfolgreich. Was Unternehmen beim Einsatz von Videoüberwachung beachten sollten.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Eine Bestellflicht ist durch BDSG § 4 f schnell gegeben. Der vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden - die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, obwohl eine Bestellpflicht vorliegt, können Bußgelder bis 50.000 EUR gegen das Unternehmen verhängt werden.
Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Laut einem Online-Bericht der österreichen Zeitung "Krone" vergaßen 2010 die Briten über 17.000 USB-Sticks in Kleidung, die sie zur Reinigung abgegeben hatten. Diese Zahl holte eine Umfrage des Datenschutz-Unternehmens Credant Technologies aus der Wäschetrommel.