Das Jahr neigt sich dem Ende. Die DSGVO Welle ebbt etwas ab. Zeit für etwas Besinnung und Durchschnaufen für das kommende Jahr. Selbst Weihnachten ist von der DSGVO betroffen. Details dazu sowie unsere Weihnachtswünsche finden Sie online im Blogbeitrag.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat erste Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) veröffentlicht. Wie bereits in einem früheren Beitrag beschrieben, ist die Unterstützung mit Vorlagen und Hilfsmitteln zur Umsetzung der EU-DSGVO noch recht „überschaubar“. Dies wird auch am Umfang der jetzt veröffentlichten - und noch zu erweiternden - Auslegungshilfen deutlich. Mehr dazu im Blogbeitrag.
Die EU-DSGVO naht in großen Schritten. Anbieter von Seminaren und Literatursammlungen sind im Sende-Rausch. Änderungen und Anpassungen stehen bevor. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen und Behörden soviel? Gerade, wenn Sie sich bisher schon an geltendes Datenschutzrecht aktiv gehalten haben? Gedanken, Anregungen und Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise in unserem Blogbeitrag.
Ab dem 25.05.2018 können bayerische Kommunen es ihren Pendants in anderen Bundesländern gleich tun und einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz sind entsprechend qualifiziert (u.a. Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule BVS) und für die Ausübung dieser Tätigkeit ausgebildet. Doch Sie müssen mit Bezirk, Landratsamt, Stadt oder Gemeinde nicht warten. Bereits heute können Sie unsere Mitarbeiter als externe Datenschutzberater beauftragen und sich kompetente Unterstützung sichern. Die a.s.k. Datenschutz-Berater bereiten Sie professionell auf die Anforderungen des BayDSG sowie der EU-DSGVO vor und übernehmen ab Mai 2018 die Tätigkeit des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre kommunale Einrichtung. Faire Monatspauschalen machen die Kosten und den Zeitaufwand für Ihre Kommune transparent und überschaubar. Sie haben stets das aktuelle Know-How in Ihrer kommunalen Einrichtung verfügbar. Für die Ausbildung und alle weiteren Tools der Zusammenarbeit (Projektplattform, eLearning, Videokonferenzsystem etc.) sorgen wir. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch bei Ihnen vor Ort im Einsatz. Mehr Informationen und den aktuellen Flyer finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Der Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen, Vereine, Freiberufler etc.) wurde veröffentlicht. Es wurde eine deutliche Zunahme an Beschwerden von Bürgern ebenso wie eine Steigerung der Datenpannen durch Unternehmen festgestellt. Im Beschwerdebereich ist das Thema Videoüberwachung Knackpunkt Nummer Eins. Bei den Datenpannen hat sich neben den Klassikern das Thema Cybercrime weit nach vorne geschoben. Unsichere Webseiten, gehackte Webshops, mißbrauchte Kunden- und Zahlungsdaten führen die Hitliste an. Auch ein Ausblick auf die (zumindest teilweise heute schon bekannten) Auswirkungen auf die EU-DSGVO (ab 25.05.2018) wird gegeben. An der Bestellpflicht für Datenschutzbeaufragte durch Unternehmen und Vereinen wird sich voraussichtlich nichts ändern. Neu aber: die Bestellung muss der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Wohl dem, der einen hat :-) Mehr Infos und Links zum kompletten Tätigkeitsbericht im Blogbeitrag.
Bayerisches Unternehmen kassiert Bußgeld, weil IT-Manager gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter bestellt war. "Eine derart exponierte Position im Hinblick auf die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen ist in aller Regel unvereinbar mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten", so das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach. Lesen Sie alle Hintergründe zum Thema Bestellpflicht, Interessenskonflikt und Lösung mittels externem Datenschutzbeauftragten in unserem Blog.
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