Jetzt ist die DSGVO schon schuld daran, dass Eltern keine Bilder ihrer Kinder bei der Einschulung fotografieren dürfen. Zumindest wird das so in den meisten Medien dargestellt und gerne weiter kolportiert. Was ist dran? Lesen Sie die Details dazu in unserem Blogbeitrag. Spoiler: Der Datenschutz ist mal wieder zu Unrecht als schuldig gebrandmarkt.
Neue Angriffe über Bewerbungen per Email: Ransomware GermanWiper löscht alle Daten statt sie zu verschlüsseln. Das BSI warnt in seinen CERT-Meldungen. Weitere Infos zur Funktionsweise sowie möglichen Schutzmaßnahmen im Blogbeitrag.
Der EuGH knüpft in seinem Urteil vom 29.07.2019 Voraussetzungen an die Einbindung von Facebooks Like Button in Webseiten. Sehr überraschend kam das nicht. Gravierender: Cookies sind jetzt einwilligungspflichtig laut EuGH. Und damit steigt das Abmahnrisiko. Mehr im Blogbeitrag.
Die Unionsparteien lassen sich feiern. Von Wegfall der Bürokratie im Datenschutz für kleine Betriebe und Vereine ist die Rede. Das Thema Datenschutz sei jetzt viel einfacher und weniger aufwändig für eine Vielzahl von Betrieben und Vereinen. Anlass ist die Verabschiedung eines Anpassungsgesetzes mit notwendigen Korrekturen in 154 nationalen Gesetzen im Bundestag am vergangenen Freitag, zu nächtlicher Unzeit. Und es stimmt, eine Anpassung zahlreicher nationaler Gesetze und Regelungen war durch die DSGVO aus Mai 2018 notwendig geworden. Doch was aktuell in verschiedenen Medien als Erfolg für den Abbau von Bürokratie gefeiert wird, allen voran bei Handwerkskammern und Vereinen, das entbehrt einer Grundlage. Noch dazu zeugt es davon, dass die Beteiligten, das Thema Datenschutz und die rechtlichen Anforderungen nicht ganz umrissen haben. Zukünftig soll die Grenze nicht mehr 10 Mitarbeiter, sondern 20 Mitarbeiter betragen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind und somit die Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten ausgelöst wird. Es gibt viel Verbesserungspotential im Bereich Datenschutz, gar keine Frage. Einheitliche und praxisnahe Auslegungen seitens der Landesdatenschutzbehörden hätten enormes Potential, auch die Akzeptanz des Themas Datenschutz generell zu erhöhen. Hier kann der Gesetzgeber jedoch nicht regelnd eingreifen, außer man würde die Landesdatenschutzbehörden auflösen und in einer zentralen Organisation des Bundes zusammenfassen. Stattdessen wird nun in kleinen Schiffen und Booten der Lotse von Bord geschickt. Die Zukunft wird zeigen, ob die gewünschte Entbürokratisierung damit Einzug hält. Es steht nicht zu vermuten. Alle Details und Hintergründe zur im Blogbeitrag
Forscher haben eine Angriffstechnik über Microsofts Power Query entdeckt (externer Link), die sogar ohne Zutun des Anwenders nach dem Öffnen eines präparierten Excel-Sheets Schadcode nachlädt und ausführt. Betroffen sind Excel 2016, Excel 2019 und alle älteren Versionen, in denen Power Query als Add-In nachträglich installiert wurde. Aktuell soll dieses Angriffszenario noch nicht ausgenutzt werden, Angriffe sind noch keine bekannt. Zeit genug, sich dagegen zu wappnen. Eine Möglichkeit besteht darin, Power Query komplett zu deaktivieren (Registry). Weitere Schutzmaßnahmen beschreibt Microsoft im Security Advisory 4053440. Weitere Details und Link zum Microsoft Security Advisory 4053440 finden Sie im Blogbeitrag.
Das Prüfsiegel "Kommunale IT-Sicherheit" des Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Nürnberg kann mittels des ISMS Arbeitshilfe der Innovationsstiftung bayerische Kommune erworben werden. Gerne unterstützen wir als Autoren der Arbeitshilfe beim Erreichen der notwendigen Vorgaben für Ihre Organisation. Details zum Siegel und der Arbeitshilfe finden Sie im Blobeitrag.
Nach einem knapp zweijährigen Prozeß hat die Gemeinde Haar im Mai 2019 die ISIS12-Zertifizierung erreicht. a.s.k. Datenschutz durfte den Prozeß als externer Berater begleiten. Jetzt heißt es, das Informationssicherheitskonzept zu betreiben und mit Leben zu erfüllen. Mehr im Blogbeitrag.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat erste Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) veröffentlicht. Wie bereits in einem früheren Beitrag beschrieben, ist die Unterstützung mit Vorlagen und Hilfsmitteln zur Umsetzung der EU-DSGVO noch recht „überschaubar“. Dies wird auch am Umfang der jetzt veröffentlichten - und noch zu erweiternden - Auslegungshilfen deutlich. Mehr dazu im Blogbeitrag.
a.s.k. Datenschutz braucht Verstärkung oder anders ausgedrückt - WIR SUCHEN DICH! :-) Aushilfskraft (m/w) mit technischem Hintergrund für befristete Unterstützung bei einigen Kundenprojekten gesucht. Kenntnisse im Bereich Cloud, Datenschutz und Informationssicherheit von Vorteil. Tätigkeit kann von jedem internetfähigen (nicht öffentlichen!) PC ausgeführt werden. Kein Kundenkontakt, keine Akquise, reine Unterstützung im Backoffice. Befristete Anstellung als Aushilfe, gerne auch Tätigkeit als freier Mitarbeiter - wie Sie es wünschen. Kurzbewerbungen mit technischem Hintergrund bitte per Post an a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau, Schulstrasse 16a, 91245 Simmelsdorf oder per Mail an aushilfe201704@ask-datenschutz.de. Bitte bei Email-Bewerbungen beachten: Ihre Daten werden unverschlüsselt übertragen, solange Sie nicht unser S/MIME-Zertifikat für die Verschlüsselung einsetzen. Gerne senden wir Ihnen dies vorab per Mail zu.
Der Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen, Vereine, Freiberufler etc.) wurde veröffentlicht. Es wurde eine deutliche Zunahme an Beschwerden von Bürgern ebenso wie eine Steigerung der Datenpannen durch Unternehmen festgestellt. Im Beschwerdebereich ist das Thema Videoüberwachung Knackpunkt Nummer Eins. Bei den Datenpannen hat sich neben den Klassikern das Thema Cybercrime weit nach vorne geschoben. Unsichere Webseiten, gehackte Webshops, mißbrauchte Kunden- und Zahlungsdaten führen die Hitliste an. Auch ein Ausblick auf die (zumindest teilweise heute schon bekannten) Auswirkungen auf die EU-DSGVO (ab 25.05.2018) wird gegeben. An der Bestellpflicht für Datenschutzbeaufragte durch Unternehmen und Vereinen wird sich voraussichtlich nichts ändern. Neu aber: die Bestellung muss der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Wohl dem, der einen hat :-) Mehr Infos und Links zum kompletten Tätigkeitsbericht im Blogbeitrag.
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