10 Landesdatenschutzbehörden prüfen den Cloud-Einsatz deutscher Unternehmen in Bezug auf die Auslagerung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kunden, gerade außerhalb der EU. Klassische Anbieter für Reisemanagement, Customer-Relationship-Management, Bewerberportale bis hin zu kompletten Recruitment und Personalverwaltung und Abrechnung, Cloud-Speicher, Newsletter-Services, Cloud Office, aber auch Kollaborationsplattformen werden in Unternehmen gerne genutzt. Oft unwissentlich in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Fallstricke. Das kann schnell teuer werden und die erhoffte Kosteneinsparung durch Auslagern ist dahin. Die Aktion der Landesdatenschutzbehörden will einerseits prüfen, aber auch sensibilisieren. Mehr Infos samt Downloadlink zum Fragebogen zur Selbstüberprüfung im Blogbeitrag.
Das EU US Privacy Shield tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Als Nachfolger von Safe Harbor soll es den Transfer personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA wieder vereinfachen. Neben Befürwortern melden sich zahlreiche Kritiker zu Wort. Unter anderem der Initiator des EUGH-Urteils aus dem Herbst 2015, welches Safe Harbor für unzulässig erklärte. Dieser bezweifelt, das Privacy Shield die Vorgaben des EUGH einhält und somit nicht lange von Bestand sein wird. Wie jetzt damit umzugehen ist, lesen Sie im kompletten Beitrag.
Das Bonusprogramm Mein BabyClub des Babynahrungherstellers HIPP wurde offensichtlich gehackt. Das Unternehmen kommuniziert per Email an die Teilnehmer über einen möglichen Hack Anfang Mai. Aufgefallen sei dies durch Unstimmigkeiten im Serverbetrieb. Betroffen sind Namen, Anschriften, Geburtsdaten, aber auch Passwörter. Die zuständige Landesdatenschutzbehörde ist eingeschaltet. Weitere Details wurden nicht bekanntgegeben. Laut den Ergänzungen durch das IT-SIcherheitsgesetz sind Webseitenbetreiber generell verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Daten zu schützen. Dies beinhaltet das regelmäßige Einspielen von Updates und Sicherheitspatches sowohl des Webservers, als auch der Content-Managament- und Shop-Systeme. Das gilt übrigens für alle Branchen, nicht nur für kritische Infrastrukturen.
Informationsrechtler Thomas Hoeren aus Münster bezeichnet die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung als "eines der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts" und "hirnlos". Diese Aussagen traf Hoeren im Rahmen seines Vortrags auf dem Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin am heutigen Tag. Dabei bezog er sich in seinen Aussagen auf einzelne Prinzipien der Verordnung wie dem "Marktortprinzip" oder auch die "Datenportabilität". Doch auch andere Passagen kamen nicht gut weg. Mehr im Beitrag
Am gestrigen Sonntag wurde gemeldet, Nutzerkonten samt Daten von registrierten Nutzern der Webseite des DuMont-Verlags standen stundenlang ungeschützt im Netz. Während der Verlag von einem Hackerangriff spricht, scheint einiges für interne Schlamperei zu sprechen, meldet spiegel.de. Fatal: Neben den Benutzernamen waren Passwörter im Klartext einsehbar.
Warnung: BKA Warnung vor Locky enthält Removal Tool und einen Trojaner
Am 23.02.2016 findet der KGSt®-Infotag: IT- und Datensicherheit in Kommunen in Hamm statt. a.s.k. Datenschutz stellt ISIS12 für Kommunen vor.
Krankenhaus in NRW von Krypto-Trojaner befallen. Alle Dateien sind verschlüsselt, die Systeme heruntergefahren. Operationen wurden verschoben.
Webauftritt und Blog zu Informationssicherheit, IT-Sicherheit und ISMS von a.s.k. Datenschutz gestartet. Besuchen Sie https://www.informationssicherheit-aktuell.de
Nachfolger von Safe Harbor am Start. An dem EU-US Privacy Shield wird bereits Kritik geübt, 'alter Wein in neuen Schläuchen'