Wur­de ges­tern vor­mit­tag noch über das Ende der Schon­frist für Daten­über­mitt­lun­gen in die USA auf Basis von Safe Har­bor berich­tet, erscheint Licht am Horizont.

Die Ver­ant­wort­li­chen der EU-Kom­mis­si­on prä­sen­tie­ren ges­tern Abend den Nach­fol­ger. Die­ser heißt — zum Glück — nicht Safe Har­bor 2.0. Obwohl nur ers­te Details bekannt wur­den, steht der Nach­fol­ger EU-US Pri­va­cy Shield als ‘alter Wein in neu­en Schläu­chen’ bereits in der Kritik.

Ob das Abkom­men im Detail den Anfor­de­run­gen des EuGH stand­hält, bleibt abzu­war­ten. Der EuGH hat mit sei­nem Safe Har­bor Urteil im Herbst 2015 die Sache ins Rol­len gebracht, und die lang­jäh­ri­ge Pra­xis von Safe Har­bor für ungül­tig erklärt.

Wir hal­ten Sie in kom­men­den Bei­trä­gen über wei­te­re Details selbst­ver­ständ­lich auf dem Laufenden.

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