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Der Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz von Rhein­land-Pfalz, Edgar Wag­ner ver­öf­fent­lich­te die Ergeb­nis­se sei­ner Daten­schutz-Umfra­ge bei rhein­land-pfäl­zi­schen Unter­neh­men. Die 1.500 größ­ten Unter­neh­men (> 50 Mit­ar­bei­ter) des Bun­des­lan­des soll­ten seit Mai 2011 Rede und Ant­wort zu The­men rund um den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit ste­hen.  Ant­wor­te­ten bereits 957 auf das ers­te Anschrei­ben, so erhöh­te sich die Zahl nach einer Erin­ne­rung im August 2011 auf 1.369 Rück­läu­fer. Knapp 7% der befrag­ten Unter­neh­men reagier­ten gar nicht.

Die Ergeb­nis­se in Kürze:

  • 8% der befrag­ten Unter­neh­men haben trotz Bestell­pflicht kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellt
  • 12,5% aller Bestel­lun­gen sind nicht im Ein­klang mit dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (die Tätig­keit wird durch nicht unab­hän­gi­ge Per­so­nen wie die Geschäfts­füh­rung oder IT-Lei­tung ausgeübt)
  • Bei wei­te­ren 19,5% der Bestel­lun­gen sind Inter­es­sens­kon­flik­te zu vermuten
  • Ca. 20% der bestell­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) weist aku­te fach­li­che Män­gel auf
  • Das Zeit­bud­get von zwei Drit­teln der DSB ist zu knapp bemessen
  • In 50% aller Fäl­le wer­den die not­wen­di­gen Kon­trol­len zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung nicht durchgeführt
Wag­ner zeig­te sich sehr erstaunt, dass 97,5% der befrag­ten Unter­neh­men kei­nen Bera­tungs­be­darf durch das LfD in Sachen Daten­si­cher­heit sehen. Da 2011 auf­grund der Vor­fäl­le wie um Sony oder den Deut­schen Zoll als das “Jahr der Hacker” in die Geschich­te ein­ge­hen wer­de, sehen hier nur 2,5% ent­spre­chen­den Unter­stüt­zungs­be­darf.  “Ent­we­der haben die Betrie­be die Befürch­tung, bei einer Bera­tung durch den LfD kon­trol­liert zu wer­den, oder sie unter­schät­zen die Daten­si­cher­heits­pro­ble­me”, fol­gert Wagner.
Apro­pos Bestell­pflicht: Ver­fügt Ihr Unter­neh­men bereits über einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Wenn nein, wird es mög­li­cher­wei­se höchs­te Zeit auf­grund einer gesetz­li­chen Bestell­pflicht. Nicht sicher? Dann spre­chen Sie mich an und ver­mei­den Sie emp­find­li­che Buss­gel­der.
Quel­len
  • Pres­se­mel­dung des LfD
  • Foli­en-Prä­sen­ta­ti­on des LfD
Hilf­rei­che Links
  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sende Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gige Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­nare.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

2 Responses

  1. Hal­lo Kollege!

    Ich arbei­te selbst als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für Unter­neh­men ver­schie­de­ner Bran­chen. Dabei über­rascht mich oft die Blau­äu­gig­keit man­cher “Unter­neh­mer” in Bezug auf die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz oder auch im Hin­blick auf die umzu­set­zen­den Maß­nah­men, die das BDSG vorschreibt. 

    Das beginnt mit “Wir sind sicher, wir haben eine Daten­schutz­er­klä­rung auf der Web­sei­te” und hört bei “Eine Rege­lung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit unse­rem Steu­er­be­ra­ter brau­chen wir nicht, da die­ser ja einer Art Schwei­ge­pflicht unter­liegt” noch lan­ge nicht auf. Manch­mal kom­me ich mir da vor die Don Qui­cho­te. Vor allem, wenn dann Ver­bän­de und Kam­mern den Punkt der Schwei­ge­pflicht noch unter­stüt­zen, auch wenn die­ser nicht zutrifft auf­grund der ergän­zen­den Gesetz­ge­bung. Aber das ist für die­se ja auch pro­blem­los umzu­set­zen, denn sie haben das Buß­geld spä­ter nicht zu bezah­len, son­dern das Unter­neh­men, wel­ches sich auf sol­che Aus­sa­gen ver­las­sen hat.

    Grü­ße von einem Kollegen

    • Hal­lo!

      Dan­ke für die offe­nen Wor­te aus Ihrem Arbeits­all­tag. Ich bin sicher, die meis­ten Kol­le­gen kön­nen Ihren Zei­len ohne Ein­schrän­kung zustimmen. 

      Hier ist sicher an zahl­rei­chen Stel­len noch viel Auf­klä­rungs­ar­beit nötig. Aber auch der Gesetz­ge­ber ist mei­ner Mei­nung nach gefragt und auf­ge­for­dert, Unter­neh­men und Unter­neh­mer aktiv über das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz und des­sen Risi­ken für das Unter­neh­men aufzuklären.

      Und die ver­schie­de­nen Inter­es­sens­ver­tre­tun­gen wären gut bera­ten, sich aktiv für Ihre Mit­glie­der mit dem The­ma aus­ein­an­der­zu­set­zen. Sicher gibt es immer wie­der Fäl­le, in denen z.B. die Tätig­keit eines Steu­er­be­ra­ters für ein Unter­neh­men kei­ne Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung dar­stellt. Spä­tes­tens bei der Über­nah­me der Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung oder der Kre­di­to­ren- Debi­to­ren­buch­hal­tung als exter­ner Dienst­leis­ter besteht jedoch eigent­lich kein Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum. Da sind pau­scha­le Aus­sa­gen und Ver­wei­se auf § 203 StGB wenig hilf­reich und auch nicht kor­rekt. Wie Sie selbst schon geschrie­ben haben, ist das jedoch im Ernst­fall nicht das Pro­blem der Inter­es­sens­ver­tre­tung oder in die­sem Bei­spiel des Steu­er­be­ra­ters — der stra­fen­de Arm der Behör­de trifft den Man­dan­ten, der sich auf die­se Aus­sa­ge ver­las­sen hat.

      Wei­ter­hin viel Erfolg und nicht aufgeben
      Sascha Kuhrau

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