Am 04.05.2016 wur­de die EU Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung im EU Amts­blatt ver­öf­fent­licht. 20 Tage nach der Ver­öf­fent­li­chung tritt eine Ver­ord­nung in Kraft, also die EU Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (EU DS GVO) somit zum 25.05.2016. Wei­te­re zwei Jah­re spä­ter wird die EU DS GVO gül­tig, das ist der 25.05.2018.

Nun gilt es, sowohl für nicht-öffent­li­che (Unter­neh­men und Ver­ei­ne) und öffent­li­che (Behör­den) Stel­len, sich auf die­sen Ter­min vor­zu­be­rei­ten. Zuvor ist noch der deut­sche Gesetz­ge­ber gefor­dert, die natio­na­len Öff­nungs­klau­seln in der Ver­ord­nung zu nut­zen und ent­spre­chend aus­zu­ge­stal­ten. Um nicht unglaub­wür­dig zu erschei­nen, muss es Ziel sein, das bis­he­ri­ge Schutz­ni­veau nicht zu unter­lau­fen. Ob das beab­sich­tigt ist und am Ende auch gelingt, darf mit Span­nung erwar­tet werden.

Die offi­zi­el­le Ver­öf­fent­li­chung des mehr­spra­chi­gen (und somit auch deut­schen) Tex­tes fin­den Sie auf den Web­sei­ten der EU.

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