Daten­schutz hat bei uns eine recht­li­che Grund­la­ge in Form des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes sowie diver­ser Lan­des­da­ten­schutz­ge­set­ze. Somit sind Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Ver­ei­ne und Behör­den per Gesetz ver­pflich­tet, Daten­schutz im Unter­neh­men umzu­set­zen. Ledig­lich indi­rekt wer­den damit Maß­nah­men zur Erhö­hung der Daten- und IT-Sicher­heit durchgesetzt.

Die IT-Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung, Frau Cor­ne­lia Rogall-Gro­the möch­te dies nun ändern. Ein IT-Sicher­heits­ge­setz soll es rich­ten. Zumin­dest für Betrei­ber kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren wie Energie‑, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons- oder Wasserversorgungsunternehmen.

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