Datenschutz hat bei uns eine rechtliche Grundlage in Form des Bundesdatenschutzgesetzes sowie diverser Landesdatenschutzgesetze. Somit sind Unternehmen, Unternehmer, Vereine und Behörden per Gesetz verpflichtet, Datenschutz im Unternehmen umzusetzen. Lediglich indirekt werden damit Maßnahmen zur Erhöhung der Daten- und IT-Sicherheit durchgesetzt.
Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Frau Cornelia Rogall-Grothe möchte dies nun ändern. Ein IT-Sicherheitsgesetz soll es richten. Zumindest für Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie‑, Telekommunikations- oder Wasserversorgungsunternehmen.
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