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Einwohnermeldeamt

Mel­de­äm­ter geben Daten wei­ter — Zustim­mung nicht not­wen­dig, Wider­spruch zwecklos

Unser Part­ner-Blog daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de berich­te­te bereits über einen Umstand, der im Jubel der EM Eupho­rie und Dis­kus­si­on um Ret­tungs­schirm und Fis­kal­pakt wenig Beach­tung fand:

 Mel­de­äm­ter dür­fen Ein­woh­ner­da­ten zukünf­tig ohne akti­ve Zustim­mung des Betrof­fe­nen an Wer­be­trei­ben­de weitergeben

und

Wider­spruch ist zwecklos

Ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, in der Nacht auf Frei­tag den 29.06.2012 änder­te der Bun­des­tag das Mel­de­recht­rah­men­ge­setz (MRRG) unter dem Titel “Fort­ent­wick­lung des Mel­de­we­sens”. Dar­in lau­tet es lapi­dar unter § 44:

“Es ist ver­bo­ten, Daten aus einer Mel­de­re­gis­ter­aus­kunft zu Zwe­cken der Wer­bung oder des Adress­han­dels zu ver­wen­den, […] wenn die betrof­fe­ne Per­son gegen die Über­mitt­lung für jeweils die­sen Zweck Wider­spruch ein­ge­legt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten aus­schließ­lich zur Bestä­ti­gung oder Berich­ti­gung bereits vor­han­de­ner Daten ver­wen­det werden.”

Hat der Wer­be­trei­ben­de oder Adress­händ­ler Ihre Daten (oder auch nur Tei­le) bereits im Alt­be­stand, kann er jeder­zeit die Aktua­li­sie­rung bean­spru­chen — und erhält damit alle noch feh­len­den Daten frei Haus. Die Chan­cen, sich die­ser Vor­ge­hens­wei­se zu ent­zie­hen, sind gering. Zie­hen Sie um, wird ein­fach nach der neu­en Anschrift ange­fragt. Soll­ten Sie Wider­spruch bei der neu­en Mel­de­stel­le ein­ge­legt haben, so ver­pufft die­ser wir­kungs­los. Dafür sorgt die zum 01. Novem­ber 2014 inkraftre­ten­de Geset­zes­än­de­rung samt § 44.

Wer­be-Indus­trie und Adress­händ­ler haben wohl in die­ser Nacht trotz des Aus­schei­dens der deut­schen Natio­nal­mann­schaft die Cham­pa­gner-Kor­ken knal­len las­sen. Schutz­be­hör­den und Daten­schüt­zer sind “not amu­sed”, sie­he auch eine aktu­el­le Stel­lung­nah­me des ULD hierzu.

Update vom 13.07.2012

Die WELT hat das zur Abstim­mung über die­ses Gesetz gehö­ri­ge Video aus dem Bun­des­tag online gestellt. Ein Doku­ment der Zeit­ge­schich­te, wie in nur 57 Sekun­den die Bür­ger­rech­te aus­ver­kauft werden.

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