Die EU-DSGVO naht in großen Schritten. Anbieter von Seminaren und Literatursammlungen sind im Sende-Rausch. Änderungen und Anpassungen stehen bevor. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen und Behörden soviel? Gerade, wenn Sie sich bisher schon an geltendes Datenschutzrecht aktiv gehalten haben? Gedanken, Anregungen und Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise in unserem Blogbeitrag.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS GVO) wird nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt am 24.05.2016 inkrafttreten. Die Verunsicherung bei Unternehmen, aber auch Behörden und kommunalen Einrichtungen ist zur Zeit groß. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen den Fahrplan der EU Datenschutz-Grundverordnung aufzeigen. Damit haben Sie einen zeitlichen Anhaltspunkt, bis wann die Umsetzung zu erfolgen hat und welches Recht zu welchem Zeitpunkt anzuwenden ist. Lesen Sie mehr im Blogbeitrag.
Am 04.05.2016 wurde die EU Datenschutz-Grundverordnung im EU Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage nach der Veröffentlichung tritt eine Verordnung in Kraft, also die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS GVO) somit zum 25.05.2016. Weitere zwei Jahre später wird die EU DS GVO gültig, das ist der 25.05.2018. Link zum mehrsprachigen (und somit auch deutschen) Text der EU DS GVO im Blogbeitrag.
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Nächs­te Termine
  • Keine Termine
Mit­glied­schaf­ten