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Informationssicherheitsbeauftragter

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit — IT-Sicher­heits­lü­cken und Daten­pan­nen 2019 und 2020 — Teil 2

Nach­fol­gend die Fort­set­zung des Bei­trags vom 18.04.2020 zu Cyber-Angrif­fen und Pan­nen in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit /​ im Daten­schutz der letz­ten 12 Monate. 

Ober­lan­des­ge­richt Ber­lin wird gehackt - Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit frag­lich 

Wer im Begriff war, ein Anlie­gen vor dem Ober­lan­des­ge­richt von Ber­lin (=Kam­mer­ge­richt Ber­lin) ver­han­deln zu las­sen, hat hof­fent­lich recht­zei­tig davon Abstand neh­men kön­nen. Denn damit konn­te er ver­hin­dern, dass sen­si­bels­te per­so­nen­be­zo­ge­ne und juris­ti­sche Infor­ma­tio­nen bei die­ser his­to­ri­schen Daten­pan­ne kom­pro­mit­tiert wur­den. Hier­mit wird nicht gesagt, dass es in ande­ren Berei­chen der Ber­li­ner Ver­wal­tung  bes­ser um die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit bestellt ist. Gene­rell ist in man­gel­haft gesi­cher­ten Berei­chen meis­tens nur die Stär­ke des Ver­mark­tungs- /​ Sabo­tag­einter­es­ses poten­zi­el­ler Hacker das maß­geb­li­che Kri­te­ri­um der tat­säch­li­chen Informationssicherheit. 

Im Sep­tem­ber 2019 wur­de fest­ge­stellt, dass von Sys­te­men des Kam­mer­ge­richts mit Ser­vern ver­bun­den war, die für die Fern­steue­rung schäd­li­cher Soft­ware typisch sind. 7 Tage spä­ter erfolg­te eine Vor­ort­prü­fung durch den IT-Dienst­leis­ter T‑Systems, der Emo­tet-Infek­tio­nen in diver­sen Sys­tem­be­rei­chen fest­stell­te und wei­te­re 14 Tage spä­ter wur­de der mut­maß­li­che Erst­in­fek­ti­ons-PC unter­sucht. Ursprung des Angriffs, wie vie­le Daten abge­flos­sen sind und seit wann, konn­te nicht fest­ge­stellt wer­den. Lücken in der Ermitt­lung wur­den mit Zeit- und finan­zi­el­len Aspek­ten begrün­det. Die Schad­soft­ware könn­te über einen USB-Stick auf die Sys­te­me gelangt sein. Die Sicher­heits­rou­ti­nen des Kam­mer­ge­richts erkann­ten die Emo­tet-Infil­trie­rung nicht. Eine Seg­men­tie­rung des Netz­werks hat­te man nicht vor­ge­nom­men, sodass sich die Schad­soft­ware unge­hin­dert aus­brei­ten und über eine Fern­steue­rung Daten expor­tie­ren konn­te. Fer­ner hat­te man die Datei­grö­ße des Event­logs der­ge­stalt limi­tiert, dass die rele­van­ten Pha­sen der Ereig­nis­do­ku­men­ta­ti­on bereits über­schrie­ben waren, als mit den Unter­su­chun­gen begon­nen wur­de. Wie­der­holt wur­de auf die beson­de­re Raf­fi­nes­se des Hackings hin­ge­wie­sen und „Sicher­heits­krei­se“ ver­mu­ten hin­ter dem Angriff orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät unter Feder­füh­rung des Nach­rich­ten­diens­tes der rus­si­schen Regie­rung. Wenn James Bond das wüsste … 

Der Bericht über den Vor­fall und die Unter­su­chun­gen vom Sep­tem­ber 2019 wur­de auf den 23.12.2019 datiert und Ende Janu­ar 2020 der Ber­li­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ten zeit­gleich mit der Ver­öf­fent­li­chung vor­ge­legt. Die­se war hier­über „not amu­sed“ und for­der­te, dass „aus­schließ­lich mit dienst­li­chen Gerä­ten über eine zen­tral zur Ver­fü­gung gestell­te und aus­rei­chend abge­si­cher­te Infra­struk­tur“ Daten­ver­ar­bei­tun­gen zu erfol­gen haben. 

Es ist abzu­war­ten, ob Kon­se­quen­zen aus dem Vor­fall gezo­gen und die Stan­dards der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in den Ver­wal­tungs­ein­rich­tun­gen der Haupt­stadt einer pro­fes­sio­nel­len Prü­fung unter­zo­gen wer­den oder ob wei­ter­hin Sicher­heits­vor­fäl­le fest­ge­stellt /​ öffent­lich gemacht werden. 

Bereits 2017/​2018 waren Sys­te­me des Bun­des­tags gehackt wor­den, wodurch die per­sön­li­chen Twit­ter­da­ten hun­der­ter Poli­ti­ker, Schau­spie­ler und Fern­seh­mo­de­ra­to­ren erbeu­tet wurden. 

2019-11 — Sicher­heits­lü­cke bei chi­ne­si­schem Smart­phone-Her­stel­ler 

Bereits zum zwei­ten Mal inner­halb von 2 Jah­ren kam es zu einer Daten­pan­ne bei dem chi­ne­si­schen Smart­phone-Her­stel­ler One­Plus. Über einen nicht bekann­ten Zeit­raum hin­weg war der Zugriff auf Kun­den­da­ten für Unbe­fug­te mög­lich. Betrof­fen sei­en Stamm- und Kon­takt­da­ten der Käu­fer gewe­sen. Eine Benach­rich­ti­gung der betrof­fe­nen Per­so­nen sei erfolgt. 

2019-12 — Daten­pan­ne bei der Luft­hansa

Für Kun­den der Miles & More GmbH, Toch­ter der Luft­han­sa, war es auf Grund eines mut­maß­li­chen tech­ni­schen Pro­blems für 40 Minu­ten mög­lich, auf per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ande­rer ein­ge­logg­ter Nut­zer der Online-Platt­form zuzu­grei­fen. Laut Luft­han­sa sei­en höchs­tens die Daten von 9.885 Miles & More-Kun­den betrof­fen. Betrof­fe­ne Daten waren: Stamm‑, Kon­takt- Kun­den- und Transaktionsdaten. 

2020-02 — Vor­fall in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit bei Sam­sung 

Über den Dienst „Find My Mobi­le“, womit Smart­phones über eine Platt­form des Her­stel­lers geor­tet wer­den, ver­sand­te Sam­sung an „einen klei­nen Kreis“ von Nut­zern eine unver­ständ­li­che Nach­richt. Als sich die Betrof­fe­nen in ihrem Online-Kon­to bei Sam­sung ein­logg­ten, um Ihre Log­in-Daten zu ändern, erhiel­ten sie auf Grund eines Ser­ver­pro­blems Zugriff auf Daten ande­rer Nut­zer. Dies umfass­te Stamm- und Kon­takt­da­ten sowie die letz­ten 4 Zif­fern der Kre­dit­kar­ten waren sicht­bar. Bei Fest­stel­lung des Pro­blems wur­de der Log­in vor­über­ge­hend gesperrt. 

Fra­gen wirft aller­dings der Umstand auf, dass die Nach­richt auch von Nut­zern emp­fan­gen wur­de, die das Ortungs-Fea­ture deak­ti­viert hatten. 

Die­sen Monat wur­de fer­ner bekannt, dass eine Kon­takt­ver­fol­gungs-Funk­tio­na­li­tät bereits Mit­te Mai als ver­bind­li­ches Update von iPho­nes, iPads ab iOS 13 und Android-Gerä­ten ab Ver­si­on 6 instal­liert wird. Im Fall von Apple vor­aus­sicht­lich als gän­gi­ges Firm­ware-Update, bei Android vor­aus­sicht­lich als Update der Goog­le Play Services. 

Mit Instal­la­ti­on die­ser Funk­ti­on und Erlaub­nis von Apple /​ Goog­le wird es Behör­den künf­tig mög­lich sein, Daten aus den Kon­takt­pro­fi­len der Tablet- und Han­dy­nut­zer auszuwerten. 

2020-03 — Mas­si­ve Pan­ne in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit bei der Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin 

Durch Mit­tei­lung der Ber­li­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ten wur­de Ende März 2020 eine gra­vie­ren­de Daten­pan­ne der IBB bekannt. Bei der Ver­ar­bei­tung der 150.000 ein­ge­gan­ge­nen Anträ­ge auf Coro­na-Unter­stüt­zung trat ein Pro­gram­mier­feh­ler auf, durch den Antrag­stel­lern per­so­nen­be­zo­ge­ne /​ Ergeb­nis­da­ten ande­rer Antrag­stel­ler ange­zeigt wur­den. Betrof­fen waren Ausweis‑, Bank‑, Steu­er- und Unternehmensdaten. 

Bei Fest­stel­lung der Daten­pan­ne wur­de das Antrags­ver­fah­ren bis zur Besei­ti­gung des Pro­gram­mier­feh­lers pausiert. 

Hack­ing, Sicher­heits­lü­cken und pro­mi­nen­te Daten­pan­nen aus 2019 und 2020 — Teil 1

Im vori­gen Post haben wir über das Image von und den Umgang mit Daten­pan­nen berich­tet. Dabei haben wir ver­sucht, dem durch­schnitt­li­chen Daten­pan­nen-Ver­ur­sa­cher ein Stück weit die Angst davor zu neh­men, sol­che Ereig­nis­se pro­fes­sio­nell fest­zu­stel­len und an die Auf­sichts­be­hör­den zu mel­den. Aller­dings tra­ten und tre­ten Sicher­heits­lü­cken, Hack­ing und Daten­pan­nen welt­weit und hier­zu­lan­de auf, die kei­nes­wegs amü­sant oder hin­nehm­bar sind. Betrach­tet wer­den hier­bei die letz­ten zwölf Monate. 

2019-04 - 540 Mil­lio­nen Face­book-Kun­den­da­ten auf öffent­lich zugäng­li­chen Ser­vern 

Zwei Koope­ra­ti­ons­part­ner des bekann­tes­ten Online Social Media Netz­werks haben Daten von Face­book auf offen zugäng­li­chen Ama­zon-Ser­vern gespei­chert. Dabei han­delt es sich um 

  • das Unter­neh­men Cul­tu­ra Colec­ti­va, das Account­na­men, Kom­men­ta­re und Likes frei zugäng­lich im AWS Cloud Dienst speicherte 
  • die Ent­wick­ler­fir­ma der Face­book App «At the Pool», die Pass­wör­ter im Klar­text von 22 000 Face­book Nut­zern auf öffent­lich zugäng­li­chen Ser­ver­be­rei­chen speicherte. 

Im Lich­te des Cam­bridge Ana­ly­ti­ca Skan­dals, bei dem Infor­ma­tio­nen über Mil­lio­nen Face­book-Nut­zer an das gleich­na­mi­ge Unter­neh­men zwecks Ana­ly­sen wei­ter­ge­ge­ben wur­den, war Face­book bereits unter Daten­schutz-Druck gera­ten. Die Zukunft wird zei­gen, ob aus den Ereig­nis­sen Lern­erfol­ge gezo­gen wer­den konn­ten. Ein gewis­ser Trost dürf­te mög­li­cher­wei­se dar­in bestehen, dass Face­book Pro­fi­le ohne­hin über­wie­gend zur Ver­öf­fent­li­chung geschön­ter und damit allen­falls bedingt rea­ler per­so­nen­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen genutzt wer­den 🙂 Das schmä­lert jedoch nicht die Bri­sanz die­ser Datenpanne. 

2019-05 — Hack­ing und Daten­pan­nen im Arztbereich 

Der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit Baden-Würt­tem­berg (LfDI) beklagt die hohe Anzahl von daten­schutz­be­zo­ge­nen Sicher­heits­vor­fäl­len in Arzt­pra­xen. Hack­ing wie Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­ner und Fehl­ver­sand von Pati­en­ten­be­rich­ten, Rezep­ten und Rönt­gen­bil­dern bil­de­ten dabei die Spit­ze des Eis­bergs. Ins­be­son­de­re bei der Ver­ar­bei­tung solch sen­si­bler Pati­en­ten­da­ten sei­en star­ke tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (TOM) „wie Daten­si­che­rung, Ver­schlüs­se­lung, Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung“ unabdingbar. 

2019-08 — Hack­ing — Daten von 106 Mil­lio­nen Bank­kun­den der Capi­tal One erbeu­tet 

Einer Hacke­rin, die in der Ent­wick­lungs­ab­tei­lung des genutz­ten Ama­zon Cloud Ser­vices AWS der US-Bank Capi­tal One gear­bei­tet hat­te, gelang es, von den Sys­te­men der Bank per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu Kre­dit­kar­ten und ‑anträ­gen zu erbeu­ten. Betrof­fen waren nebst Stamm- und Kon­takt­da­ten die ange­ge­be­nen Ein­kom­men, Infor­ma­tio­nen zur Kre­dit­wür­dig­keit und Ver­fü­gungs­rah­men. Laut Aus­sa­ge der Bank soll nicht an einer Schwach­stel­le des Cloud Ser­vices, son­dern die man­gel­haf­te Kon­fi­gu­ra­ti­on eine Fire­wall gehan­delt haben. 

2019-08 — Daten­pan­ne im Hau­se Twit­ter 

Twit­ter teil­te mit, dass mehr als zwölf Mona­te lang Daten von ca 300 Mil­lio­nen Twit­ter Usern mit Wer­be­kun­den ohne ent­spre­chen­de Ein­wil­li­gung geteilt wur­den. Ver­bots­wid­rig wur­den somit Daten an exter­ne Emp­fän­ger wei­ter­ge­ge­ben. Betrof­fen gewe­sen sei­en laut Twit­ter Daten über Kon­sum­dau­er von Wer­be­an­zei­gen. Mail­kon­ten und Pass­wör­ter waren lt. Twit­ter nicht betroffen. 

2019-09 — Hack­ing nicht not­wen­dig — Fahr­läs­sig­keit bei Mil­lio­nen von Pati­en­ten­da­ten 

Hoch­sen­si­ble Daten­sät­ze von welt­weit meh­re­ren Mil­lio­nen Pati­en­ten, davon mehr als 13.000 Daten­sät­ze aus Deutsch­land, online unver­schlüs­selt und frei ver­füg­bar auf hun­der­ten von unge­si­cher­ten Ser­vern. Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Ulrich Kel­ber hat­te einen “ver­hee­ren­den ers­ten Ein­druck” von dem Skan­dal. Eine Kol­la­bo­ra­ti­on des Baye­ri­schen Rund­funks und Pro­Pu­bli­ca deck­ten die­sen inter­na­tio­nal bestehen­den, und bis heu­te nicht besei­tig­ten bei­na­he nicht fass­ba­ren Miss­stand auf. Laut BR sei­en u.a. Daten wie Brust­krebs­scree­nings, Wir­bel­säu­len­bil­der, Rönt­gen­auf­nah­men eines Brust­korbs etc., ein­schließ­lich zuge­hö­ri­ger Behand­lungs­in­for­ma­tio­nen betrof­fen. Eine 2016 ver­öf­fent­lich­te Stu­die des Har­vard-Pro­fes­sors Oleg Pia­nykh wur­de in Fach­krei­sen zu Kennt­nis genom­men, führ­ten jedoch zu kei­ner Ver­bes­se­rung der Zustän­de. Für die­je­ni­gen Daten­sät­ze, die trotz des bis heu­te akut bestehen Pro­blems nicht in die Hän­de von Unbe­fug­ten /​ Hackern gelangt sind, gilt, dass sich dies dem rela­ti­ven Des­in­ter­es­se von Hackern auf Grund der nur sehr beding­ten Ver­wert­bar­keit pri­va­ter Gesund­heits­da­ten verdankt. 

BSI warnt vor Ger­man­Wi­per: Löschen statt Ver­schlüs­seln ist die Devi­se die­ses Trojaners

Wer aktu­ell eine Bewer­bung per Email erhält, soll­te beson­ders wach­sam sein. Hat­ten auf Stel­len­an­zei­gen hin prä­pa­rier­te Kryp­to-Tro­ja­ner wie Gol­den Eye damals das Ver­schlüs­seln aller Daten auf dem Ziel­sys­tem im Sinn, sieht das bei Ger­man­Wi­per nun anders aus. Statt Ver­schlüs­se­lung greift die­se neue Ran­som­wa­re zum Löschen aller Daten. Im ange­häng­ten ZIP-Archiv befin­det sich die­ses Mal kein Word-Doku­ment mit Makros, son­dern eine Win­dows-Link-Datei. Wird die­se gestar­tet, öff­net sich die Win­dows Power­shell und der eigent­li­che Schad­code von Ger­man­Wi­per wird gela­den und aus­ge­führt. Lt. BSI gibt der Text der Email noch kei­nen Anlass zum Arg­wohn. Unbe­darf­te bzw. unsen­si­bi­li­sier­te Anwen­der dürf­ten also durch­aus eine Risi­ko­grup­pe für die­sen Angriff darstellen.

Hof­fen auf eine Löse­geld­for­de­rung nach mög­li­cher Bit­co­in-Löse­geld­zah­lung braucht man bei Ger­man­Wi­per nicht. Denn statt zur Ver­schlüs­se­lung zu grei­fen, löscht Ger­man­Wi­per ein­fach alle Daten im Rah­men der Zugriffs­rech­te des Anwen­ders. Gelöscht wird nicht mit dem klas­si­schen Ver­schie­ben in den Papier­korb und anschlie­ßen­dem Lee­ren des Papier­korbs. In die­sem Fall wären die Daten meist mit mehr oder weni­ger Auf­wand wie­der­her­stell­bar. Ger­man­Wi­per über­schreibt vor­han­de­ne Daten mit Nul­len. Per­fi­de: Am Ende zeigt Ger­man­Wi­per doch einen Löse­geld­bild­schirm an. Dar­auf ein­ge­hen, soll­te man jedoch nicht. Denn die von Ger­man­Wi­per gelösch­ten Daten kön­nen auch nach Zah­lung von Löse­geld nicht mehr wie­der­her­ge­stellt werden.

Wohl dem, der ein funk­ti­ons­fä­hi­ges und regel­mä­ßig geprüf­tes Back­up sei­ner Daten hat. Die­ses soll­te selbst­ver­ständ­lich „off­line“ sein, also durch einen Angriff wie mit Ger­man­Wi­per nicht erreich­bar sein. Berech­ti­gungs­kon­zep­te soll­ten nach dem least pri­vi­le­ge Prin­zip umge­setzt sein (nur so vie­le Zugriffs­rech­te wie zwin­gend not­wen­dig). Exter­ne Lauf­wer­ke aber auch Netz­lauf­wer­ke soll­ten wirk­lich nur im Fall der Daten­si­che­rung ver­bun­den sein und danach wie­der getrennt wer­den. Eine Grund­an­for­de­rung ist eben­falls: Ein Admi­nis­tra­tor surft mit sei­nen erwei­ter­ten Rech­ten nicht im Inter­net und liest damit auch kei­ne Emails. Für die­se Tätig­kei­ten steht ein ein­ge­schränk­ter Account zur Verfügung.

Im Rah­men eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts aber auch bei regel­mä­ßig durch den Daten­schutz­be­auf­trag­ten geprüf­ten tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men soll­te dies gewähr­leis­tet sein. Auch regel­mä­ßi­ge Tests zur Daten­wie­der­her­stel­lung (Reco­very-Tests) hel­fen, die­sem Risi­ko zu begeg­nen. Viel­leicht wäre es auch ein guter Zeit­punkt, die schon eine Wei­le zurück­lie­gen­de Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter nachzuholen.

Sie ver­fü­gen noch über kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Mit einem Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept wie dem BSI IT-Grund­schutz, ISIS12 oder der Vari­an­te „Arbeits­hil­fe“ für kleins­te Ein­rich­tun­gen haben Sie zwar schon gelieb­äu­gelt, aber noch nichts der­glei­chen umge­setzt? Dann spre­chen Sie uns ger­ne an. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie auch als exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te und exter­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te mit unse­rem Team in Ber­lin, Sim­mels­dorf und Mün­chen und unse­rer über 10 Jah­re bewähr­ten Erfah­rung mit prag­ma­ti­schen Lösungen.

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