11. Mai 2020 und die meisten Bundesländer erlauben unter strengen Auflagen die Eröffnung von Gastronomie und anderen Einrichtungen. Eine der Anforderungen ist das Notieren von Name und Kontaktdaten der Besucher bzw. Gäste. Für diese Erhebung von personenbezogenen Daten sind im Rahmen von Art. 13 DSGVO gewisse Angaben aus den Informationspflichten zu erfüllen. Um dies zu erleichtern haben der in der Branche gut bekannte Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest und wir von a.s.k. Datenschutz gemeinsam ein kostenfreies Muster zur Anpassung auf die eigene Organisation entwickelt. Weitere Informationen und Downloadlink im Blogbeitrag.
Checkliste Prüfung Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) in aktualisierter Version veröffentlicht. Mittels dieser Checkliste können Sie 1. Ihre eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen prüfen und grob dokumentieren (kein Ersatz für eine Detaildokumentation), 2. das Schutzniveau Ihrer Dienstleister im Rahmen von Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung und deren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO grob prüfen, 3. die Prüfung des Schutzniveaus bei Ihren Dienstleistern dokumentieren oder 4. sich einfach einen ersten Überblick über die eigenen internen Schutzmaßnahmen verschaffen (Was fehlt? Was ist schon vorhanden?). Alle weiteren Detaills und den Downloadlink finden Sie im Blogbeitrag.
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