In Gesprächen mit Anwälten, aber auch mit Steuerberatern trifft man häufig auf das Argument, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) würden die Kanzlei oder den Anwalt nicht betreffen, da es eigene Regelungen zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gäbe. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht hier klar vor, das für Sachverhalte, die durch kein bereichspezifisches Recht explizit geregtl werden, die (allgemeineren) Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zum Tragen kommen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Befall von PC- und MAC-Systemen mit der Schadsoftware "DNS-Changer". Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite https://www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Internetkriminelle können die Netzwerkkonfiguration von PC- und Mac-Systemen durch den Eintrag neuer DNS-Server mit der Schadsoftware "DNS-Changer" manipuliert haben
Liegt eine gesetzliche Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor? Dann sichern Sie sich noch bis zum 23.12.2011 (24.00 Uhr) den a.s.k. Weihnachts-Rabatt und erhalten 20% Rabatt auf das normale Tageshonorar. Die Details erfahren Sie in diesem Beitrag.
Da staunten Mitarbeiter des Ordnungsamts Witten nicht schlecht. Eine wilde Müllkippe vor der eigenen Tür beinhaltete Patientendaten einer ortsansässigen Zahnarztprxis. Die Ärztekammer prüft und droht mit berufsrechtlichen Konsequenzen.
Bereits in einem Blogbeitrag vom 12.11.2010 habe ich auf den Umstand hingewiesen, daß Standesregelungen oder Gesetze das Bundesdatenschutzgesetz nicht zwingend ersetzen. Hintergrund war und ist die regelmäßig wiederkehrende Fehleinschätzung seitens Anwälten, Ärzten und Steuerberatern, daß ihr "Standesrecht" die vorgeschriebenen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) obsolet machen würde.