Zumindest für den Zeitraum eines Jahres kann das oft kritisierte Privacy Shield als Nachfolger von Safe Harbor fungieren. Nach Aussagen der sogenannten Artikel-29-Gruppe sei das neue Abkommen nach wie vor nicht geeignet, grundsätzliche Kritik auszuräumen. Dabei wurden die nach wie vor zulässigen Geheimdienstzugriffe auf Daten von EU Bürgern sowie die mangelnden Durchsetzungsmöglichkeiten der Schutzrechte der Betroffenen bemängelt. Dennoch könne Privacy Shield vorerst als Zulässigkeitstatbestand für den Transfer personenbezogener Daten in die USA eingesetzt werden. Nach 12 Monaten Evaluierungsphase soll das Abkommen neu bewertet werden. Bis dahin sicherten die europäischen Datenschutzbehörden aktive Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte Betroffener in den USA zu.
Das EU US Privacy Shield tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Als Nachfolger von Safe Harbor soll es den Transfer personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA wieder vereinfachen. Neben Befürwortern melden sich zahlreiche Kritiker zu Wort. Unter anderem der Initiator des EUGH-Urteils aus dem Herbst 2015, welches Safe Harbor für unzulässig erklärte. Dieser bezweifelt, das Privacy Shield die Vorgaben des EUGH einhält und somit nicht lange von Bestand sein wird. Wie jetzt damit umzugehen ist, lesen Sie im kompletten Beitrag.
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