Zeit für den Frühjahrsputz im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Der Start der DSGVO ist mittlerweile ein paar Jahre her. Und das damals - hoffentlich - erstellte VVT vielleicht etwas angestaubt mittlerweile. Ein guter Zeitpunkt, sowohl die dazugehörigen organisatorischen Grundlagen und Prozesse, aber auch die Aktualität des VVT zu prüfen. Bei Bedarf kann und sollte man auch gleich die verantwortlichen Führungskräfte zum Thema wieder sensibilisieren. Der BayLfD hat dazu eine Kurzinformation veröffentlicht, die nicht nur für öffentliche Stellen gute Tipps und Vorgehensweisen parat hält.
Wieso das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten rein nach Art. 30 DSGVO in der Praxis wenig Sinn macht, lesen Sie in unserem Blogbeitrag. Wie haben ein Muster / eine Vorlage Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO erstellt und beigefügt, das weitere Anforderungen der DSGVO abdeckt wie Auftragsverarbeitung (Art. 28), Informationspflichten (Art. 13, 14), DSFA etc.
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