Die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen waren geprägt von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz über das Ausspähen von Telefondaten bis hin zu Bluttests von Bewerbern und Mitarbeitern auf "Eignung" für die jeweilige Tätigkeit. Der ausufernden Neugier einiger Arbeitgeber will die Bundesregierung nun weitere Riegel vorschieben.
Die sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die ab morgen 01.04.2010 in Kraft tritt, spricht den Betroffen ein kostenfreies, jährliches Auskunftsrecht z.B. gegenüber Auskunfteien zu - vgl. §34 BDSG "Auskunft an den Betroffenen".
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