Die Mitarbeiterin eines bayerischen Unternehmens versendet eine Kundeninformation über einen offenen Email-Verteiler im An/To-Feld. Das BayLDA verhängte aufgrund dieser Datenpanne ein Bußgeld gegen sie. Sensibilisierung ist Pflicht, denn das nächste Bußgeld wurde von der Behörde bereits angekündigt.