Home Office wird als probates Mittel genannt, um Mitarbeiter und deren Familien vor Corona zu schützen und eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen. Seit dem 01.03.2020 setzen wir bei a.s.k. Datenschutz das Thema konsequent um. Außentermine und Kundenbesuche sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Doch was bedeutet das für zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen? Welche Anforderungen sind an technische Schutzmaßnahmen zu stellen? Da nicht alles mit Technik geschützt werden kann, wie sehen organisatorische Regelungen dazu aus? Und wie geht man mit den sozialen Einflüssen um, die nun mangels zentralem Büro-Einsatz wegfallen? Wir haben eine Beschreibung unserer Vorgehensweise zur Nutzung von Home Office bei a.s.k. Datenschutz zusammengestellt in Verbindung mit weiterführenden Links zu notwendigen Richtlinien und Regelungen sowie Empfehlungen des BSI. Vielleicht ist ja die eine oder andere Anregung für andere Organisationen dabei. Mehr dazu im kompletten Beitrag.
Schnell kommt es bei der Einschätzung, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, zu Mißverständnissen und der Auftraggeber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geldbußen durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden. Von Imageschäden in der Öffentlichkeitswahrnehmung nicht zu reden. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Berater für Datenschutz oder einen Datenschutzbeauftragten hilft, diese Risiken zu minimieren und die notwendigen Regelungen umzusetzen
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