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März 16, 2020

Wie wir mit Coro­na in unse­rer Orga­ni­sa­ti­on umge­hen (Tipps für den Arbeitsalltag)

01.03.2020: Damit ging es los

Am 01.03.2020 haben wir nach ein­ge­hen­der inter­ner Bera­tung im Team unse­re Kun­den dahin­ge­hend infor­miert, ab sofort bis auf Wei­te­res kei­ne Außen­dienst-Akti­vi­tä­ten bzw. Vor-Ort-Besu­che mehr durch­zu­füh­ren. Als Viel­rei­sen­de wäre das Risi­ko recht hoch gewe­sen, uns selbst zu infi­zie­ren und mög­li­cher­wei­se bis zur Fest­stel­lung der Infek­ti­on noch vie­le wei­te­re Men­schen mit anzu­ste­cken. Die­se Ent­schei­dung hat uns vor nun­mehr 2 Wochen eini­ge grenz­wer­ti­ge Kom­men­ta­re und teil­wei­se auch ein bemit­lei­den­des Lächeln ein­ge­bracht. Mitt­ler­wei­le steht fest, wir haben zum Schutz unse­rer Mit­ar­bei­ter und deren Fami­li­en, aber auch unse­rer Kun­den früh­zei­tig und rich­tig gehan­delt. Wir wol­len nicht ver­schwei­gen, es gab auch eini­ge weni­ge Stim­men der Zustim­mung und auch des Respekts, einen sol­chen Schritt durch­zu­zie­hen. Vie­len Dank an die­ser Stel­le noch mal aus­drück­lich dafür.

Alle Mit­ar­bei­ter der a.s.k. Daten­schutz dür­fen und kön­nen seit­her von zu Hau­se aus arbei­ten. Die Anfor­de­run­gen an die täg­lich zu erbrin­gen­de Arbeits­zeit sind auf unbe­stimm­te Zeit auf­ge­ho­ben. Und die Betreu­ung von Kin­dern und ande­ren hilfs­be­dürf­ti­gen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat vor dem Tages­ge­schäft immer Vor­rang. Die dafür not­wen­di­gen Frei­räu­me kann sich jedes Team­mit­glied bei uns ohne Ab- bzw. Anmel­dung nehmen.

Jetzt sind wir auf­grund unse­rer Unter­neh­mens­struk­tur und Grö­ße, aber auch unse­rer stark von Digi­ta­li­sie­rung gepräg­ten Arbeits­wei­se und einem unter ande­rem für Pan­de­mien erstell­ten Not­fall­plan auf einen sol­chen Schritt gut vor­be­rei­tet gewe­sen. Wir sind mobi­les Arbei­ten gewöhnt, das tech­ni­sche Equi­pe­ment ist vor­han­den und für alle Mit­ar­bei­ter iden­tisch. Schon immer haben wir auf eine moder­ne Pro­jekt­platt­form zur gemein­sa­men Bear­bei­tung und Doku­men­ta­ti­on von Auf­ga­ben mit unse­ren Kun­den gesetzt. Und mit Zooms sowie Micro­soft Teams ste­hen zwei ger­ne und oft genutz­te Video­kon­fe­renz­platt­for­men zur Ver­fü­gung, über die auch ohne vor Ort zu sein, wich­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten und The­men von Ange­sicht zu Ange­sicht, ein­zeln oder in Grup­pen bespro­chen wer­den kön­nen. Die ers­ten Tage waren etwas holp­rig. Gera­de für Kun­den, die bis­her mit dem The­ma Video­kon­fe­renz kei­ne Erfah­run­gen hat­ten oder gene­rell “frem­deln”. Doch mitt­ler­wei­le hat auch das sich neben Tele­fon und Email als all­täg­li­ches Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­di­um ein­ge­spielt. Ein klei­ner Ein­blick in unse­re Umset­zung und Erfahrungen:

Tech­nik und Orga­ni­sa­ti­on im Home Office

Damit auch die The­men Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in die­ser Son­der­si­tua­ti­on nicht zu kurz kom­men, haben wir uns unter ande­rem um fol­gen­de Punk­te geküm­mert bzw. deren Aktua­li­tät geprüft, wenn schon vorhanden:

  • Ver­schlüs­se­lung aller Daten­trä­ger in mobi­len Gerä­ten und fes­ten Arbeits­plät­zen (wird bereits bei Beschaf­fung und Inbe­trieb­nah­me vorgenommen)
  • Instal­la­ti­on und Ein­rich­ten von VPN auf allen Gerä­ten (eben­falls bereits bei Beschaf­fung und Inbe­trieb­nah­me erledigt)
  • Absi­che­rung aller Accounts (intern und extern sowie auf den Gerä­ten) neben Benut­zer­na­me und Pass­wort mit Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung (Bestand­teil der Account-Einrichtung)
  • Prü­fen der Funk­ti­ons­fä­hig­keit loka­ler Back­ups via Time­Ma­chi­ne auf ver­schlüs­sel­te exter­ne SSD sowie zusätz­li­cher Back­up-Rou­ti­nen auf NAS-Sys­te­me im Home Office (wird bei Erst­kon­fi­gu­ra­ti­on bereits ein­ge­rich­tet, mit­tels Fern­war­tung regel­mä­ßig über­prüft, ob alles sau­ber läuft)
  • Sicher­stel­len der auto­ma­ti­schen Bild­schirm­sper­re nach 2 Minu­ten (das The­ma manu­el­les Sper­ren haben wir in einer Team­sit­zung noch mal angesprochen)
  • Alle (mobi­len) Gerä­te sind mit Sicht­schutz­fo­li­en aus­ge­stat­tet. Hilf­reich für den häu­fi­gen Fall, das im Home Office kein sepa­ra­ter Raum für die Tätig­keit vor­han­den ist.
  • Richt­li­nie bzw. Rege­lun­gen zur Nut­zung mobi­ler Arbeits­plät­ze bzw. Home Office (wird bei Ein­stel­lung erle­digt). Wer hier noch nichts hat, RA Schwen­ke hat dazu einen recht fle­xi­blen Gene­ra­tor erstellt 
  • Rege­lun­gen zum Daten­schutz im Home Office, sofern nicht in der zuvor genann­ten Rege­lung bereits ent­hal­ten (wird bei Ein­stel­lung erle­digt). Der Ihnen sicher bekann­te “Daten­schutz-Guru” Ste­phan Han­sen-Oest hat hier gera­de ein Mus­ter online gestellt, für die­je­ni­gen, die noch Bedarf haben 
  • Ver­pflich­tung Daten­schutz für Mit­ar­bei­ter (wird bei Ein­stel­lung erledigt)
  • Schred­der mit aus­rei­chen­der Sicher­heits­stu­fe für die Home Offices (wird nor­ma­ler­wei­se bei Ein­stel­lung erle­digt, aber es hat uns doch glatt ein Gerät gefehlt)
  • Set­zen von Prio­ri­tä­ten wie Bear­bei­tung von Daten­pan­nen bei Kun­den über sepa­ra­te Hotline-Nummer

Bei der Gele­gen­heit haben wir unse­re Richt­li­nie zum Umgang mit Sicher­heits­vor­fäl­len aktua­li­siert, da dort das The­ma Home Office bis­her nicht kon­kret benannt wurde.

Seit 2 Wochen machen wir damit bereits sehr gute Erfah­run­gen. Bei dem einen oder ande­ren Kun­den kommt es bei Video­kon­fe­renz noch zu Anlauf­schwie­rig­kei­ten, da die Ports ger­ne mal in der Fire­wall gesperrt sind. Da hier sowohl für Zooms als auch Teams gute Anlei­tun­gen im Netz bereit­ste­hen, ist das jedoch schnell gelöst.

Wer sich noch etwas wei­ter mit dem The­ma befas­sen will, dem sei der BSI IT-Grund­schutz nahe­ge­legt. Unter ande­rem der Bau­stein OPS 1.2.4 Tele­ar­beit umfasst eine gute Über­sicht an Maß­nah­men, die für die Ein­rich­tung und den Betrieb von Home Office eine gute Grund­la­ge bil­den. Bin­den Sie auch Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten ein, selbst wenn es jetzt viel­leicht schnell gehen muss.

Sozia­le Aspek­te des Home Office

Um die sozia­len Aspek­te im Team nicht zu kurz kom­men zu las­sen und damit auch nie­mand im Home Office ver­einsamt, nut­zen wir selbst intern eben­falls sehr rege Chat und Video­kon­fe­renz. Wir haben spa­ßes­hal­ber auch eine klei­ne Home Office Eti­ket­te erstellt:

  • Auf­ste­hen, Zäh­ne put­zen, Kaf­fee. Hilft das nicht, dann noch mehr Kaffee
  • Am Heim­ar­beits­platz ist eine gebü­gel­te Jog­ging­ho­se Pflicht
  • Pyja­ma ist nur mit Ein­horn-Glit­ter oder Super­man-Auf­druck zugelassen
  • Im Fal­le des Pyja­ma soll­te Video­kon­fe­renz nur intern genutzt werden
  • Sofern einen die Fami­lie zu Hau­se nicht auf Trab hält, gele­gent­lich mal auf­ste­hen, sich bewe­gen, Pau­se machen
  • Ach­tung: Wenn Bewe­gung heißt Haus ver­las­sen, dann noch mal prü­fen, ob der Pyja­ma rich­tig sitzt
  • Wer das Wort “Hams­tern” sagt, muss 10 Lie­ge­stüt­ze vor lau­fen­der Kame­ra machen. Alter­na­tiv Lapdance.

Fazit

Wir sind uns bewußt, das wir auf­grund unse­rer Tätig­keits­fel­der für eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se Vor­tei­le gegen­über vie­len ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen haben. Gera­de Ein­rich­tun­gen aus dem Bereich der öffent­li­chen Ver­sor­gung kön­nen ihre Mit­ar­bei­ter nicht ein­fach ins Home Office schicken.

Home Office ist jedoch mach­bar. Der aktu­el­le Stand der Tech­nik erlaubt ein siche­res Arbei­ten von zu Hau­se aus. Viel­leicht kön­nen wir mit dem kur­zen Ein­blick in unse­re Vor­ge­hens­wei­se die eine oder ande­re Anre­gung und Tipps lie­fern, wie und was — auch kurz­fris­tig — umsetz­bar ist und auf was man so alles ach­ten soll­te (ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und sicher nicht auf jede Orga­ni­sa­ti­on 1:1 anwend­bar). Denn auch wenn “Aus­nah­me­zu­stand” herrscht: Die The­men Sicher­heit, Daten­schutz aber auch das mensch­li­che Mit­ein­an­der soll­ten nicht zu kurz kommen.

Dan­ke an all die flei­ßi­gen und uner­müd­li­chen Hel­fer, die aktu­ell über­all für den Rest der Gesell­schaft die Stel­lung hal­ten, sei es im Gesund­heits­we­sen, im Han­del, der Ver­sor­gung, öffent­li­che Sicher­heit und und und … Ohne sie wären wir alle aufgeschmissen.

Auf­trags­ver­ar­bei­tung — Defi­ni­ti­on, Bei­spie­le, Mass­nah­men, Risi­ken (Update) — frü­her Auftragsdatenverarbeitung

Auf­trags­ver­ar­bei­tung, das Aus­la­gern von Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­sen durch den Auf­trag­ge­ber auf exter­ne Dienst­leis­ter, ist ein häu­fi­ges Mit­tel zur Kos­ten­sen­kung und der Nut­zung von exter­nem Know How — Stich­wort “Out­sour­cing”. Sind hier­von per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten betrof­fen, fin­det Art. 28 DSGVO Auf­trags­ver­ar­bei­ter Anwendung.

Schnell kommt es bei der Ein­schät­zung, ob eine Auf­trags­ver­ar­bei­tung vor­liegt, zu Miß­ver­ständ­nis­sen und der Auf­trag­ge­ber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geld­bu­ßen durch die Daten­schutz­be­hör­den belegt zu wer­den. Von Image­schä­den in der Öffent­lich­keits­wahr­neh­mung nicht zu reden. Eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung durch einen Bera­ter für Daten­schutz oder einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten hilft, die­se Risi­ken zu mini­mie­ren und die not­wen­di­gen Rege­lun­gen umzusetzen.

Fol­gen­de Kri­te­ri­en (Aus­wahl) unter­stüt­zen die Bewer­tung über das Vor­lie­gen einer Auftragsverarbeitung:

  • Dem Auf­trag­neh­mer fehlt die Ent­schei­dungs­be­fug­nis über die über­mit­tel­ten Daten.
  • Dem Auf­trag­neh­mer ist die Nut­zung der über­las­se­nen Daten über den eigent­li­chen Über­las­sungs­zweck hin­aus verboten.
  • Der Auf­trag­neh­mer nutzt nur die ihm über­las­se­nen Daten.
  • Die Daten­ver­ar­bei­tung wird nach außen durch den Auf­trag­ge­ber vertreten.
  • Der Auf­trag­neh­mer steht in kei­ner ver­trag­li­chen Bezie­hung zu den Betrof­fe­nen der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Eini­ge prak­ti­sche Bei­spie­le von Auftragsverarbeitung:

  • Out­sour­cing des Rechen­zen­trums (ganz oder teilweise).
  • Soft­ware as a Ser­vice /​ Cloud-Ser­vices (nicht nur rei­ne Dateiablage).
  • Mar­ke­ting­ak­tio­nen, Kun­den­um­fra­gen, News­let­ter­ver­sand durch eine exter­ne Agentur.
  • Beauf­tra­gung eines Call­cen­ters für Kun­den­sup­port oder Kundengewinnung.
  • Papier- und Akten­ver­nich­tung sowie die Ver­nich­tung von Datenträgern.
  • Exter­ne Lohn- und Gehaltsabrechnung.
  • Exter­ne Rech­nungs­be­ar­bei­tung /​ Buch­hal­tung.
  • Zugriff auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor Ort bei Auftraggeber

Aber auch wei­te­re Leis­tun­gen sind eben­falls von den Rege­lun­gen zu Art. 28 DSGVO betrof­fen (Bei­spie­le):

  • War­tung von Ser­vern und Com­pu­tern durch einen exter­nen Dienst­leis­ter (wich­tig: auch Fern­war­tung!)
  • Para­me­tri­sie­rung oder Pfle­ge von Soft­ware (Updates etc.), über die Zugriff auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten mög­lich ist.
  • Sys­tem­mi­gra­tio­nen.

Was heisst das jetzt für Sie als Auftraggeber?

  • Liegt eine Auf­trags­ver­ar­bei­tung vor, muss die­se schrift­lich gere­gelt werden.
  • Sie als Auf­trag­ge­ber müs­sen die im Ver­trag fest­ge­schrie­be­nen Mass­nah­men zum Daten­schutz und zur Daten­si­cher­heit beim Auf­trag­ge­ber in geeig­ne­ter Form kon­trol­lie­ren — im Zwei­fel per­sön­lich vor Ort beim Auftragnehmer.
  • Für die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten sind Sie als Auf­trag­ge­ber ver­ant­wort­lich, nicht der Auf­trag­neh­mer (dies wird oft irr­tüm­lich falsch eingeschätzt).
  • Eine ein­fa­che Erklä­rung des Auf­trag­neh­mers über die Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­schrif­ten ist nicht ausreichend!

Was heisst das jetzt für Auftragnehmer?

  • Als Auf­trag­neh­mer haben Sie sich eben­falls den Rege­lun­gen des Art. 28 DSGVO zu unter­wer­fen und ste­hen in der Pflicht, Ihren Auf­trag­ge­ber bei der Umset­zung zu unterstützen.
  • Zukunfts­ori­en­tier­te Unter­neh­men haben ein stich­hal­ti­ges Daten­schutz­kon­zept samt einer vor­for­mu­lier­ten Ver­ein­ba­rung gem. Art. 28 DSGVO bereits in der Schub­la­de und gehen damit aktiv auf ihre Bestands­kun­den zu. Ein klei­nes, aber sehr wir­kungs­vol­les Detail, um sich posi­tiv vom Wett­be­werb abzu­he­ben und ihren Auf­trag­ge­ber  von ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit zu überzeugen.
  • Wenig hilf­reich: den Auf­trag­ge­ber vor die Wahl stel­len — ent­we­der ohne die­se Ver­ein­ba­rung samt Kon­troll­rech­te zusam­men­zu­ar­bei­ten oder es eben sein zu las­sen. Außer Sie sind sich sicher, Ihrem Auf­trag­ge­ber ist Ihre Dienst­leis­tung oder Ihr Pro­dukt ohne Rege­lun­gen zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung ein Buß­geld wert.

Mit Bedacht soll­ten Mus­ter­ver­trä­ge aus dem Inter­net ein­ge­setzt wer­den. Teil­wei­se ent­spre­chen die­se nicht den aktu­el­len Rege­lun­gen aus den letz­ten Novel­lie­run­gen des Daten­schutz­rechts. Die­se kön­nen zwar sinn­vol­le Ansatz­punk­te lie­fern, erset­zen jedoch weder die indi­vi­du­ell not­wen­di­ge Anpas­sung auf die vor­lie­gen­de Auf­trags­ver­ar­bei­tung noch die recht­lich siche­re Ein­schät­zung, wel­che Maß­nah­men hier­zu not­wen­dig sind.

Daher kann zur Ver­mei­dung von Buß­gel­dern und Image­schä­den nur jedem Unter­neh­men und Unter­neh­mer gera­ten wer­den, einen Bera­ter /​ Anwalt für Daten­schutz oder Daten­schutz­be­auf­trag­ten hin­zu­zu­zie­hen. Die­ser stellt die kor­rek­te Umset­zung sicher und haf­tet im Zwei­fel für mög­li­che Ver­säum­nis­se aus sei­ner Tätigkeit.

Hilf­rei­che Links und Tipps zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung im Internet:

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