Kontaktaufnahme mit Daten aus öffentlichem Register
Die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung (degepol) hat eine Verwarnung wegen Datenschutzverstoßes von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten. In diesem Zuge erfolgte die Klarstellung, dass die Gewinnung von Daten aus öffentlichen Registern nicht zu jedem Zweck — wie etwa dem Versand personalisierter Werbung — zulässig ist. Dies hat Auswirkungen sowohl auf die werbliche Kontaktaufnahme als solche als auch auf Umfragen, die mit Hilfe solcher Informationen durchgeführt werden, im vorliegenden Fall gegenüber Lobbys.
Beschwerde durch Betroffenen aus Lobbys
Im vorliegenden Fall waren Verbände / deren Vertreter aus dem öffentlichen Register über Lobbys des Bundestags mittels Tabellenexport in Excel angeschrieben und zu Umfragen eingeladen worden. Die zugrunde liegende Beschwerde wurde durch einen Betroffenen Lobby-Angehörigen eingegeben.
Quellenangaben
Die Daten aus dem Lobby-Register seien von der degepol an den Dienstleister onlineumfragen.com weitergegeben worden für den Versand von Anschreiben mit personalisierter Anrede und ohne Hinweis auf Datenquellen. Unter anderem hierin wurde ein Datenschutzverstoß gesehen. Eine Quellenangabe habe mit dem ersten Anschreiben erfolgen müssen und wurde auch in der verlinkten Datenschutzerklärung vermisst — so die Datenschutzaufsicht.
Namen von Lobbyisten
Die Berliner DSB zog ein berechtigtes Interesse der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung in Zweifel, nach dem diese die Daten zur Anfertigung einer “aussagekräftigen Studie” zu Honorarzahlungen in der Lobbywelt Deutschlands für erforderlich hielt. Ferner wurde moniert, dass in diesem Zusammenhang Namen Angehöriger von Lobbys ohne Notwendigkeit verarbeitet worden seien.
“Weitere aufsichtsrechtliche Mittel”, auch für einen Wiederholungfall, schloss die Datenschutzbehörde nicht aus. Generell gesprochen kann es sich bei solchen etwa um Vor-Ort-Prüfungen, die Anordnung von Maßnahmen oder die Verhängung von Bußgeldern handeln, um einige Befugnisse der unabhängigen Datenschutzbehörden zu nennen.
Register des Bundestags
Der Bundestag hat bisher kein verbindliches Verzeichnis hierzu herausgegeben. Das Register des Bundestages über Lobbys umfasst momentan über 2300 Einrichtungen, “die eine Aufnahme von sich aus beantragt“ hätten, um ihre Tätigkeiten damit transparent machen zu wollen.
Sicher auch aus Datenschutzsicht eine begrüßenswerte Intention.