Öffentliche Register - wie im vorliegenden Fall das der Lobbys

Die Deut­sche Gesell­schaft für Poli­tik­be­ra­tung (dege­pol) hat eine Ver­war­nung wegen Daten­schutz­ver­sto­ßes von der Ber­li­ner Beauf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit erhal­ten. In die­sem Zuge erfolg­te die Klar­stel­lung, dass die Gewin­nung von Daten aus öffent­li­chen Regis­tern nicht zu jedem Zweck — wie etwa dem Ver­sand per­so­na­li­sier­ter Wer­bung — zuläs­sig ist. Dies hat Aus­wir­kun­gen sowohl auf die werb­li­che Kon­takt­auf­nah­me als sol­che als auch auf Umfra­gen, die mit Hil­fe sol­cher Infor­ma­tio­nen durch­ge­führt wer­den, im vor­lie­gen­den Fall gegen­über Lobbys.

Beschwer­de durch Betrof­fe­nen aus Lobbys 

Im vor­lie­gen­den Fall waren Ver­bän­de /​ deren Ver­tre­ter aus dem öffent­li­chen Regis­ter über Lob­bys des Bun­des­tags mit­tels Tabel­len­ex­port in Excel ange­schrie­ben und zu Umfra­gen ein­ge­la­den wor­den. Die zugrun­de lie­gen­de Beschwer­de wur­de durch einen Betrof­fe­nen Lob­by-Ange­hö­ri­gen eingegeben. 

Quel­len­an­ga­ben 

Die Daten aus dem Lob­by-Regis­ter sei­en von der dege­pol an den Dienst­leis­ter online​um​fra​gen​.com wei­ter­ge­ge­ben wor­den für den Ver­sand von Anschrei­ben mit per­so­na­li­sier­ter Anre­de und ohne Hin­weis auf Daten­quel­len. Unter ande­rem hier­in wur­de ein Daten­schutz­ver­stoß gese­hen. Eine Quel­len­an­ga­be habe mit dem ers­ten Anschrei­ben erfol­gen müs­sen und wur­de auch in der ver­link­ten Daten­schutz­er­klä­rung ver­misst — so die Datenschutzaufsicht. 

Namen von Lobbyisten

Die Ber­li­ner DSB zog ein berech­tig­tes Inter­es­se der Deut­schen Gesell­schaft für Poli­tik­be­ra­tung in Zwei­fel, nach dem die­se die Daten zur Anfer­ti­gung einer “aus­sa­ge­kräf­ti­gen Stu­die” zu Hono­rar­zah­lun­gen in der Lob­by­welt Deutsch­lands für erfor­der­lich hielt. Fer­ner wur­de moniert, dass in die­sem Zusam­men­hang Namen Ange­hö­ri­ger von Lob­bys ohne Not­wen­dig­keit ver­ar­bei­tet wor­den seien.

“Wei­te­re auf­sichts­recht­li­che Mit­tel”, auch für einen Wie­der­ho­lung­fall, schloss die Daten­schutz­be­hör­de nicht aus. Gene­rell gespro­chen kann es sich bei sol­chen etwa um Vor-Ort-Prü­fun­gen, die Anord­nung von Maß­nah­men oder die Ver­hän­gung von Buß­gel­dern han­deln, um eini­ge Befug­nis­se der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­be­hör­den zu nennen.

Regis­ter des Bun­des­tags 

Der Bun­des­tag hat bis­her kein ver­bind­li­ches Ver­zeich­nis hier­zu her­aus­ge­ge­ben. Das Regis­ter des Bun­des­ta­ges über Lob­bys umfasst momen­tan über 2300 Ein­rich­tun­gen, “die eine Auf­nah­me von sich aus bean­tragt“ hät­ten, um ihre Tätig­kei­ten damit trans­pa­rent machen zu wollen. 

Sicher auch aus Daten­schutz­sicht eine begrü­ßens­wer­te Intention. 

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