Auch wenn sich die meisten Betroffenen nicht für die Angaben zu den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO interessieren, ist es uns gelungen, diese Angaben dem Weihnachtsmann und seinem Team zu entlocken. Wie es scheint, gab es da oben aber schon einiges an Glühwein. Anders können wir uns dieses Dokument nicht erklären. Doch lesen Sie selbst das PDF im Anhang des Blogbeitrags. Wir wünschen allen LeserInnen unseres Blogs und Newsletters ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rusch ins Neue Jahr. Bitte bleiben Sie gesund #flattenthecurve
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