“Es ist halt so” kommentierte das Balinger Finanzamt auf Anfrage einer empörten Bürgerin. Was war passiert? Ihr Steuerbescheid war versehentlich an den Bescheid eines weiteren Mitbürgers geheftet und wurde diesem zugestellt. Der ehrliche Empfänger meldete sich sofort bei der eigentlichen Adressatin, woraufhin diese bei Ihrem Finanzamt vorstellig wurde. Dort wurde sie von der zuständigen Abteilung mit diesem lapidaren Kommentar beschieden.
Erst der Bürgerreferent versuchte, die Wogen zu glätten. Obwohl er zuvor die Schuld am Vorfall der versendenden Stelle weitab des Finanzamts zuschieben wollte, lenkte er dennoch mit den Worten ein “Da muss man feinfühlig sein” und man dürfe die Bürgerin nicht mit einem solchen Kommentar bedenken.
Die Betroffene, Betreiberin einer Schwimmschule behält sich rechtliche Schritte vor. “Meine Steuererstattung geht keinen was an”, sagt sie gegenüber dem Schwarzwäler Boten. “Wenn ich die Daten und Adressen der Kinder weitergebe, werde ich auch zur Rechenschaft gezogen. Da komme ich unter Umständen vor den Kadi, und hier heißt es nur, das ist halt so.”
Recht hat sie. Unternehmen drohen empfindliche Geldbußen in solchen Fällen, siehe auch den Blog-Beitrag “Bußgeldvorschriften Datenschutz bei Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz”
Fehler können passieren, dennoch sollten Unternehmen und Behörden solche Vorfälle nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerne unterstütze ich Sie mit Beratung und Dienstleistung rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit — sprechen Sie mich an.
2 Responses
Was sich die Finanzbehörden erlauben, geht auf keine Kuhhaut. Wahnsinn! Alle müssen dem Gesetz folgen, nur die Finanzbehörde nicht.
[…] “Es ist halt so” abgebügelt, wie es einer Steuerzahlerin aus Balingen bei einem ähnlichen Vorgang […]