Für einiges Aufsehen sorgte im August letzten Jahres der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Der Name sollte nicht irreführen, es wird wohl kein eigenständiges Gesetz geben. Es ist vielmehr beabsichtigt, die ergänzenden Regelungen in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu integrieren. Ziel ist es, diese noch vor Sommer 2011 in Kraft treten zu lassen.
Bei aller Euphorie um die notwendigen Regelungen sorgte der Entwurf jedoch auch für kritische Stimmen. Im November 2010 nahm der Bundesrat zu den geplanten Ausgestaltungen Stellung und bemängelte unter anderem fehlende Regelungen für einen möglichen Konzerndatenschutz, die schwere Les- und Nachvollziehbarkeit der ausformulierten Regelungen (gerade für juristische Laien) oder auch die Vereinbarkeit mit anderen gesetzlichen Regelungen.
Der Tagesspiegel bringt es am 30.01.2011 auf den Punkt: es ist für alle Beteiligten zu früh, sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen. Ein zitiertes Gutachten stellt fest, die geplanten Regelungen schützen nicht die Arbeitnehmer besser in Sachen Datenschutz. Im Gegenteil, diese sind ein Katalog an Erlaubnistatbeständen für Arbeitgeber, umfassend Daten über ihre Mitarbeiter zu erheben.
Es bleibt spannend!
Sind in Ihrem Unternehmen die bereits geltenden Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutz regelkonform umgesetzt? Diese Frage beantwortet Ihnen ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Sie haben noch keinen? Dann sprechen Sie mich an.
- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.08.2010
- Stellungnahme des Bundesrats vom 05.11.2010
- Gegenäußerung der Bundesregierung vom vom 15.12.2010
Update vom 18.02.2011:
Guido Strunck schreibt in seinem Blog zur IT-Sicherheit nicht ganz unbegründet von einem Arbeitnehmerdatennutzgesetz. Lesen Sie mehr.
Update vom 12.10.2011:
Wie das Handelsblatt in seiner aktuellen Mittwochsausgabe berichtet, formiert sich weiterer Widerstand gegen das geplante Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Über 3.000 Personal- und Betriebsräte haben sich deutschlandweit zu einer Initiative zusammengeschlossen. “Statt nach den Datenschutzskandalen wie angekündigt die Beschäftigten besser zu schützen, werden Bespitzelungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch noch legalisiert”, sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer dem “Handelsblatt”. Lesen Sie mehr.
No responses yet