Zu Beginn der Corona-Pandemie mussten sich viele Organisationen etwas einfallen lassen, wie auch ohne das tägliche Ins-Büro-Gehen die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter abgerufen werden konnten. Je nach Sichtweise läutete Corona nicht nur eine Pandemie neuen Ausmaßes, sondern auch das Thema "new work" bei vielen Organisationen ein. Gewohnte und eingefahrene Arbeitsweisen und Rituale mussten über Bord geworfen und durch neue Methoden und teilweise auch neue Technologien ersetzt werden. In vielen Fällen war damals bzw. ist heute noch das Home Office Mittel erster Wahl. Das beflügelte wiederum die Fantasie einiger Führungskräfte, wie die Arbeitsleitung der Mitarbeiter im Home Office - idealerweise vollumfänglich - überwacht werden kann. Einige dieser Überwachungsmaßnahmen schafften es in den 12. Tätigkeitsbericht 2022 des BayLDA. So viel sei verraten: Der Datenschutz ist hier nicht das Problem :-) Mehr im Blogbeitrag.
Kennen Sie schon unser regelmäßiges Webinar "Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes DSGVO" für neue Mitarbeiter und zur Auffrischung? Keine Zeit oder Gelegenheit, neue Mitarbeiter stets direkt nach der Anstellung mit diesem Thema vertraut zu machen? Liegt die letzte Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter schon länger zurück? Dann ist unser üblicherweise monatlich stattfindendes Webinar genau das Richtige für Ihre Organisation. Auf humorvolle Art und Weise machen wir Ihre Mitarbeiter in 90 Minuten mit den Grundlagen vertraut. Wir wollen dabei keine Datenschutz-Profis ausbilden, sondern für das Thema generell sensibilisieren und den Grundstein für eine stets frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten legen. Fragen dazu? Antworten im Beitrag. Wir freuen uns auf Sie!
Viel Wirbel um Microsofts neuen Service "MyAnalytics". Der gläserne Mitarbeiter wird vermutet. Um was geht es bei diesem Dienst, wer hat Einsicht in die Daten und wie kann MyAnalytics deaktiviert werden? Diese und einige weitere Fragen beantworten wir in unserem Blogbeitrag.
Ist die Einwilligung wirklich das DSGVO-Non-Plus-Ultra für Geburtstagslisten in Organisationen, wie es der BayLfD in seiner Kurzinfo 26 suggeriert. Übrigens ein Thema, das nicht nur Behörden etwas angeht, sondern auch in Unternehmen und Vereinen korrekt umgesetzt sein sollte. Wir finden, das geht pragmatischer und man kann sich das ganze Klimbim mit Verwalten der Einwilligungen, Angaben in den Informationspflichten und dem Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sparen. Dann steht dem "KUCHEN!" auch nichts mehr im Weg. Und es ist mal nicht der Datenschutz wieder an allem schuld. Mehr im Blogbeitrag.
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.
Viel Zeit und Mühe wird in das Abschirmen und Absichern von IT Netzwerken gegen Angriffe von außen investiert. Dabei übersieht man schnell die Gefahren, die Unternehmensdaten von innen drohen können. Unabhängig ob Fahrlässigkeit oder Absicht, so sollten Sie als Unternehmer und Unternehmen diese Bedrohung nicht aus dem Blick verlieren.
Datenbank mit Angaben zu Namen, Anschrift und Gehalt von 120000 Mitarbeiter der Deutschen Telekom im internen Netz seit 2002 frei einsehbar. Ein Mißbrauch soll nicht stattgefunden haben. Wirtschaftsprüfer und Anwalt untersuchen den Vorfall.
2009 hat das amerikanische Satire Magazin The Onion einen Videoclip produziert, aufgemacht wie einen offiziellen Nachrichtenbeitrag im US Fernsehen. Darin wird berichtet, das nun nicht mehr nur Unternehmen selbst Outsourcing betreiben, sondern auch Mitarbeiter selbst. Um Arbeitszeit zu sparen und mehr Zeitressourcen z.B. zum Kaffee trinken, Ebay-Auktionen verfolgen oder einfach nur relaxen, heuern amerikanische Mitarbeiter (im Video noch Fakes) preiswerte externe Hilfskräfte an. Diese erledigen dann die Aufgaben des Angestellten, der seine freie Zeit nun deutlich sinnvoller nutzen kann. Was 2009 als Satire begann, wurde mit einer Meldung am gestrigen Tage Realität
Es bleibt spannend in Sachen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Nach dem Entwurf in 2010 und der Stellungnahme des Bundesrats sehen auch Gutachten noch ganz konkreten Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerdaten zu schützen, statt die Datenerhebungsbefugnisse von Arbeitgebern weiter auszubauen. Widerstand formiert sich auch seitens der Betriebs- und Personalräte.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt berechtigte Kritik an der Ausweitung des ursprünglich angedachten Einsatzbereiches der Steuer-ID, weit über die Grenzen der Steuerverwaltung hinaus.
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