Frech kommt weiter?
“Der Westen”, ein Online-Portal der WAZ-Gruppe berichtet von einer wilden Müllkippe in Witten und empörte Ordnungsamt-Mitarbeiter, die eine solche Art der Müllentsorgung in aller Öffentlichkeit zurecht als “Frechheit” empfinden -> zum Online-Bericht.
Doch damit nicht genug …
Denn dieser Vorgang an sich, hätte so ja nichts auf einem Datenschutz-Blog verloren, wenn da nicht noch mehr dahinterstecken würde. Acht blaue Säcke wurden in Sichtweite der Behörde und der angrenzenden Feuerwehr auf öffentlichem Grund entsorgt. Inhalt: Spritzen, Kanülen, Gummihandschuhe und Patientenunterlagen (inkl. Name und Behandlung) einer Wittener Zahnarztpraxis.
Ärztekammer droht mit Konsequenzen
Obwohl sich die Praxis auf ihre übliche Vorgehensweise der Entsorgung per Hausmüll beruft und keine plausible Erklärung für das Auftauchen dieser Abfallsäcke hat, prüft die zuständige Ärztekammer berufsrechtliche Konsequenzen. „Dieser Verstoß gegen das Qualitätsmanagement hat berufsrechtliche Konsequenzen. Unterlagen über Patienten dürfen nicht im Müll landen, schon gar nicht auf einer wilden Kippe. Das darf einem Arzt einfach nicht passieren.“
Was hilft?
Zum Beispiel die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und dessen kontinuierliche Betreuung und Sensibilisierung der Praxismitarbeiter in Sachen Datenschutz und Datensicherheit. Bei der Gelegenheit würde auch ein möglicher Dienstleister, der für die Entsorgung solcher Materialien eingeschaltet ist, im Rahmen der sog. Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG geprüft. Sie haben in Ihrer Praxis keinen Datenschutzbeauftragten? Dann ist es eventuell höchste Zeit, es kann sogar eine Bestellpflicht vorliegen. Fragen dazu? Sprechen Sie mich an.
Übrigens …
Auch Anwälte und Steuerberater können von der Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten gem. § 4f BDSG betroffen sein, auch wenn dies gerne mit dem Verweis auf Standesrecht verneint wird (ein teurer Irrtum, wenn es zu einer Überprüfung duch die Datenschutzbehörde oder zu einer Datenpanne kommt).
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