Eine wichtige Aufgabe des Datenschutz (und der IT-Sicherheit) ist die sog. Eingabekontrolle gem. § 9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sowie Anlage zu § 9 Satz 1. Im Wortlaut:
“Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind, [.…]
5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle) […]”
Das freie mySQL enthält in seiner Entwicklerversion 5.5.4‑m3 eine Audit API, über die alle Ereignisse, die einen Eintrag im General Query Log erzeugen würden, einen Plug-In Aufruf auslösen. Dies geschieht vollkommen unabhängig davon, ob General Query Log ein- oder ausgeschaltet ist, was dem Sinn des BDSG sehr entgegenkommt (Eingabekontrolle / Audit — Funktion). Die Dokumentation ist noch recht dürftig, der Autor verweist daher auf das mySQL Launchpad.
Es sollte selbstverständlich sein, daß eine solche Funktion nicht zur Kontrolle der Mitarbeiter (z.B. in Bezug auf Arbeitsleistung) herangezogen wird. Dies würde der Nutzung im Sinne des BDSG widersprechen.
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