DIE EU-DSGVO macht es mög­lich – der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te für baye­ri­sche Kommunen

Die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) macht es für baye­ri­sche Kom­mu­nen mög­lich, was in ande­ren Bun­des­län­dern schon län­ger geüb­te Pra­xis ist: Die Bestel­lung eines exter­nen behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Sah das Baye­ri­sche Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz (BayDSG) bis­her eine exter­ne Bestell­mög­lich­keit eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kom­mu­nal­ein­rich­tun­gen nicht vor, so ändert sich dies zum 25.05.2018 ein­heit­lich. Ab die­sem Zeit­punkt kön­nen und dür­fen baye­ri­sche Kom­mu­nen end­lich einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zum behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellen.

Ent­las­tung für klei­ne­re Kommunen

Gera­de klei­ne­re Kom­mu­nen haben sich mit der Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten stets schwer getan. Neben den viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben einer Ver­wal­tung und den nicht gera­de üppig vor­han­de­nen Per­so­nal­res­sour­cen war meist wenig „Luft“ für die Bestel­lung eines inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Und selbst wenn es zu einer inter­nen Bestel­lung kam, so wur­de die Funk­ti­on nicht sel­ten mit wenig bis kei­nem Leben erfüllt. Hin­zu kamen gra­vie­ren­de Nach­tei­le eines mit wenig Zeit und Res­sour­cen aus­ge­stat­te­ten inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Näm­lich der viel zu gerin­ge zeit­li­che Spiel­raum zur Aus­übung der Tätig­keit, das feh­len­de Know-How (meist kei­ne Aus­bil­dung zum DSB vor­han­den) und damit ein­her­ge­hend die feh­len­de Übung im Umgang mit den all­täg­li­chen Datenschutzfragen.

Doch mit der EU-DSGVO kommt Ent­las­tung und Unter­stüt­zung für baye­ri­sche Kom­mu­nen. Ab dem 25.05.2018 kön­nen die­se nun einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten auch extern bestellen.

Vor­tei­le der exter­nen Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kommunen

Die Vor­tei­le eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Kom­mu­nen lie­gen klar auf der Hand

  • Trans­pa­renz in Zeit und Kosten
  • Stets aktu­el­les Know-How durch Grund­aus­bil­dung, Fort- und Wei­ter­bil­dung des exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten (nicht zu Las­ten der Kommune)
  • Sofort im The­ma: Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te kennt sich mit Theo­rie und Pra­xis im Daten­schutz­recht und Daten­schutz­all­tag bes­tens aus und kann sofort loslegen
  • Gemein­sa­me Bestel­lung mög­lich: Meh­re­re Kom­mu­nen im Land­kreis kön­nen sich im Rah­men der Inter­kom­mu­na­len Zusam­men­ar­beit zeit und Kos­ten für einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten teilen

Über­gangs­lö­sung durch exter­ne Bera­tung zum 25.05.2018

Nichts ist schlim­mer, als nichts zu tun. Daher emp­feh­len wir, nicht bis zum 25.05.2018 abzu­war­ten. Holen Sie bereits heu­te einen ver­sier­ten Daten­schutz­be­ra­ter an Bord, der Ihre Kom­mu­ne fit für den Daten­schutz und die Anfor­de­run­gen der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung macht. Damit legen Sie erfolg­reich den Grund­stein für die erfolg­rei­che Tätig­keit des exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für (baye­ri­sche) Kom­mu­nen ab dem 25.05.2018.

Die exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten von a.s.k. Daten­schutz für baye­ri­sche Kommunen

Spe­zi­ell für baye­ri­sche Kom­mu­nen ste­hen die aus­ge­bil­de­ten Bera­ter und spä­te­ren exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten von a.s.k. Daten­schutz bereit. Mit dem The­ma Daten­schutz zumeist bereits seit Jah­ren befasst, haben unse­re Mit­ar­bei­ter die Daten­schutz-Kur­se der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­schu­le (BVS) erfolg­reich absol­viert oder sich in ande­ren geeig­ne­ten Maß­nah­men für den Ein­satz in öffent­li­chen und nicht-öffent­li­chen Stel­len qua­li­fi­ziert. Zusätz­lich sind unse­re Mit­ar­bei­ter zer­ti­fi­zier­te Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te (BVS) und kön­nen Ihren Bezirk, Ihr  Land­rats­amt, Ihre Stadt oder Ihre Gemein­de voll­um­fäng­lich unter­stüt­zen. Soll­ten Sie einen exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kom­mu­nen benö­ti­gen, ste­hen wir Ihnen damit eben­falls zur Verfügung.

Ange­bot für einen exter­nen behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kom­mu­nen anfordern

Sie wün­schen ein Ange­bot für einen exter­nen behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Ihre Kom­mu­ne? Nut­zen Sie ein­fach das For­mu­lar aus unse­rem Fly­er (Down­load am Ende des Bei­trags) oder schrei­ben Sie uns eine Email.

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