DIE EU-DSGVO macht es möglich – der externe Datenschutzbeauftragte für bayerische Kommunen
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) macht es für bayerische Kommunen möglich, was in anderen Bundesländern schon länger geübte Praxis ist: Die Bestellung eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Sah das Bayerische Landesdatenschutzgesetz (BayDSG) bisher eine externe Bestellmöglichkeit eines Datenschutzbeauftragten für bayerische Kommunaleinrichtungen nicht vor, so ändert sich dies zum 25.05.2018 einheitlich. Ab diesem Zeitpunkt können und dürfen bayerische Kommunen endlich einen externen Datenschutzbeauftragten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Entlastung für kleinere Kommunen
Gerade kleinere Kommunen haben sich mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten stets schwer getan. Neben den vielfältigen Aufgaben einer Verwaltung und den nicht gerade üppig vorhandenen Personalressourcen war meist wenig „Luft“ für die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten. Und selbst wenn es zu einer internen Bestellung kam, so wurde die Funktion nicht selten mit wenig bis keinem Leben erfüllt. Hinzu kamen gravierende Nachteile eines mit wenig Zeit und Ressourcen ausgestatteten internen Datenschutzbeauftragten. Nämlich der viel zu geringe zeitliche Spielraum zur Ausübung der Tätigkeit, das fehlende Know-How (meist keine Ausbildung zum DSB vorhanden) und damit einhergehend die fehlende Übung im Umgang mit den alltäglichen Datenschutzfragen.
Doch mit der EU-DSGVO kommt Entlastung und Unterstützung für bayerische Kommunen. Ab dem 25.05.2018 können diese nun einen Datenschutzbeauftragten auch extern bestellen.
Vorteile der externen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für bayerische Kommunen
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Kommunen liegen klar auf der Hand
- Transparenz in Zeit und Kosten
- Stets aktuelles Know-How durch Grundausbildung, Fort- und Weiterbildung des externen Datenschutzbeauftragten (nicht zu Lasten der Kommune)
- Sofort im Thema: Der externe Datenschutzbeauftragte kennt sich mit Theorie und Praxis im Datenschutzrecht und Datenschutzalltag bestens aus und kann sofort loslegen
- Gemeinsame Bestellung möglich: Mehrere Kommunen im Landkreis können sich im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zeit und Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten teilen
Übergangslösung durch externe Beratung zum 25.05.2018
Nichts ist schlimmer, als nichts zu tun. Daher empfehlen wir, nicht bis zum 25.05.2018 abzuwarten. Holen Sie bereits heute einen versierten Datenschutzberater an Bord, der Ihre Kommune fit für den Datenschutz und die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung macht. Damit legen Sie erfolgreich den Grundstein für die erfolgreiche Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten für (bayerische) Kommunen ab dem 25.05.2018.
Die externen Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz für bayerische Kommunen
Speziell für bayerische Kommunen stehen die ausgebildeten Berater und späteren externen Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz bereit. Mit dem Thema Datenschutz zumeist bereits seit Jahren befasst, haben unsere Mitarbeiter die Datenschutz-Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) erfolgreich absolviert oder sich in anderen geeigneten Maßnahmen für den Einsatz in öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen qualifiziert. Zusätzlich sind unsere Mitarbeiter zertifizierte Informationssicherheitsbeauftragte (BVS) und können Ihren Bezirk, Ihr Landratsamt, Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde vollumfänglich unterstützen. Sollten Sie einen externen Informationssicherheitsbeauftragten für bayerische Kommunen benötigen, stehen wir Ihnen damit ebenfalls zur Verfügung.
Angebot für einen externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für bayerische Kommunen anfordern
Sie wünschen ein Angebot für einen externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre Kommune? Nutzen Sie einfach das Formular aus unserem Flyer (Download am Ende des Beitrags) oder schreiben Sie uns eine Email.
[wpfilebase tag=file path=‘flyer/1703ask_Flyer_Ext_DSB_DIN-A4_DD.pdf’ /]
One response
Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter (Bayerische Kommunen) https://t.co/K7YxTzEYmk