Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
Ab dem 25.05.2018 können bayerische Kommunen es ihren Pendants in anderen Bundesländern gleich tun und einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz sind entsprechend qualifiziert (u.a. Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule BVS) und für die Ausübung dieser Tätigkeit ausgebildet. Doch Sie müssen mit Bezirk, Landratsamt, Stadt oder Gemeinde nicht warten. Bereits heute können Sie unsere Mitarbeiter als externe Datenschutzberater beauftragen und sich kompetente Unterstützung sichern. Die a.s.k. Datenschutz-Berater bereiten Sie professionell auf die Anforderungen des BayDSG sowie der EU-DSGVO vor und übernehmen ab Mai 2018 die Tätigkeit des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre kommunale Einrichtung. Faire Monatspauschalen machen die Kosten und den Zeitaufwand für Ihre Kommune transparent und überschaubar. Sie haben stets das aktuelle Know-How in Ihrer kommunalen Einrichtung verfügbar. Für die Ausbildung und alle weiteren Tools der Zusammenarbeit (Projektplattform, eLearning, Videokonferenzsystem etc.) sorgen wir. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch bei Ihnen vor Ort im Einsatz. Mehr Informationen und den aktuellen Flyer finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Die Big Brother Awards 2012 für "besondere" Verdienste rund um Datenschutz wurden am 13.04.2012 verliehen. Behörden, Unternehmen, aber auch die Cloud wurden in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet für Verstöße gegen den Datenschutz und besondere Mißachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehr über die Preisträger und nominieren Sie Kandidaten für den nächsten Award.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Meldepflicht von Datenpannen bei Behörden und Verwaltung. Während Unternehmen beim Verlust personenbezogener Daten die Karten auf den Tisch legen müssen, können Behörden Datenpannen vertuschen - was mehr oder weniger gut gelingt. Schaar fordert eine Gleichberechtigung zwischen Unternehmen und Behörden, mahnt den erzieherischen Charakter dieser Meldepflicht auch für Behörden an.
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