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Vor­tei­le exter­ner News­let­ter-Ver­sen­der /​ Anbie­ter

Exter­ner News­let­ter-Ver­sen­der sind ein pro­ba­tes Mit­tel, um pro­fes­sio­nel­le News­let­ter an den Mann bzw. an die Frau zu brin­gen. Bedien­ba­re Web­ober­flä­chen,  Gestal­tungs­vor­la­gen und auto­ma­ti­sier­te Nut­zer­ver­wal­tung sind nur eini­ge der Punk­te, die einem Wer­be­trei­ben­den das Leben erleich­tern. Neben­bei ver­rin­gert die Nut­zung eines sol­chen Diens­tes das Risi­ko eines offe­nen News­let­ter-Ver­tei­lers, weil die Emp­fän­ger aus Ver­se­hen im „An“- oder „Kopie“- statt im „Blindkopie“-Feld ein­ge­tra­gen wurden.

Dou­ble opt-in

Es dürf­te sich mitt­ler­wei­le unter allen Ver­sen­dern von News­let­tern her­um­ge­spro­chen haben: Die Bestä­ti­gung und Über­prü­fung von News­let­ter-Emp­fän­gern mit­tels des sog. dou­ble opt-in Ver­fah­rens ist in Deutsch­land Pflicht.

Beim dou­ple opt-in Ver­fah­ren bestä­tigt der News­let­ter-Emp­fän­ger — zumeist über einen Akti­vie­rungs­link in einer Bestä­ti­gungs­mail — sei­nen tat­säch­li­chen Wunsch zum Erhalt des News­let­ters erneut (daher „dou­ble“). Gleich­zei­tig wird die­ser Vor­gang mit­tels Zeit­stem­peln pro­to­kol­liert, um die Anmel­dung und Akti­vie­rung jeder­zeit bele­gen zu können.

Dan­ke Mailchimp

Der auch in Deutsch­land oft genutz­te US Ser­vice Mailchimp hat nun von heu­te auf mor­gen das Stan­dard-Anmel­de­ver­fah­ren auf sin­gle opt-in umge­stellt. Die­se Ver­fah­rens­wei­se wider­spricht den recht­li­chen Anfor­de­run­gen in Deutsch­land. Unter­neh­men in Deutsch­land, die Mailchimp als exter­nen News­let­ter-Ver­sen­der nut­zen, tun gut dar­an, die­se auto­ma­ti­sier­te Umstel­lung wie­der rück­gän­gig zu machen. Ansons­ten dro­hen Abmahnungen!

Mailchimp begrün­det die­se Vor­ge­hens­wei­se mit dem erhöh­ten Auf­wand für Nut­zer, die sich mit­tels dou­ble opt-in für einen News­let­ter anmel­den müs­sen. Dies wür­de die Absprungra­ten erhö­hen. Schlicht: die Maß­nah­me wird als „Kun­den­ser­vice“ ver­kauft, Abmahn­ri­si­ko inklu­si­ve. Die Umstel­lung erfolgt auto­ma­tisch zum 31.12.2017. Nut­zer des Ser­vice soll­ten unbe­dingt manu­ell wie­der auf dou­ble opt-in umstellen!

Die Kanz­lei LHR weist in einem Bei­trag dar­auf hin, dass Mailchimp zwar als recht­li­cher Stö­rer in die Mit­haf­tung genom­men wer­den könn­te, das Abmahn­ri­si­ko wird hier­durch jedoch weder ver­mie­den noch gesenkt.

Exter­ner News­let­ter-Ver­sen­der ist Auftragsdatenverarbeitung

Die Nut­zung eines exter­nen News­let­ter-Ser­vices wie Mailchimp fällt unter den Anwen­dungs­be­reich der sog. Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung (BDSG), zukünf­tig Auf­trags­ver­ar­bei­tung (EU DS-GVO). Der Anbie­ter ist vor der Nut­zung sorg­fäl­tig aus­zu­wäh­len, auf vor­han­de­nes Sicher­heits­ni­veau zu prü­fen und mit einer Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung aus­zu­stat­ten (nicht zu ver­wech­seln mit dem nor­ma­len Ver­trag für die zu erbrin­gen­de Leis­tung). Feh­len­de oder feh­ler­haf­te Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung kann Buß­gel­der bis 50.000 Euro nach sich ziehen.

Soll­ten Sie also einen exter­nen Dienst nut­zen, so prü­fen Sie VORHER, ob die Umset­zungs­schrit­te für eine Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mög­lich sind und auch durch­ge­führt wer­den. Im Zwei­fel fra­gen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten.

Es gibt übri­gens zahl­rei­che ande­re Anbie­ter, die mit dem dou­ble opt-in und dem Abmahn­ri­si­ko der Nut­zer sorg­fäl­ti­ger umge­hen, beispielsweise

Bei­de genann­ten Anbie­ter sind deut­sche Unter­neh­men, denen die Ver­fah­rens­wei­sen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung bekannt sind, die sich mit ihren Ser­vices an deut­sches Wer­be-Recht hal­ten, ihre Daten in deut­schen Rechen­zen­tren hos­ten und über akti­ve, kom­pe­ten­te Daten­schutz­be­auf­trag­te ver­fü­gen. Ihre Kun­den soll­ten Ihnen das wert sein!

 

 

4 Responses

  1. MailChimp hat die Umstel­lung auf stan­dard­mä­ßi­ges sin­gle opt-in — auf­grund der zahl­rei­chen auf­ge­reg­ten Reak­tio­nen von Kun­den aus dem euro­päi­schen Raum — nicht durch­ge­führt. MailChimp ist nach dem Pri­va­cy Shield zer­ti­fi­ziert, inso­fern lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen für einen daten­schutz­kon­for­men Umgang mit den Daten der­zeit vor. Ob man sich für Mailchimp oder eines der zahl­rei­chen inzwi­schen vor­han­de­nen Pro­duk­te aus dem euro­päi­schen Raum ent­schei­det, hängt somit vom eige­nen Ermes­sen ab — rech­tens wäre es.

    • Hal­lo! Durch die Rück­wärts­rol­le des Anbie­ters hat sich die Auf­re­gung in die­ser Hin­sicht gelöst. Pri­va­cy Shield ist rech­tens, damit haben Sie voll­kom­men recht. Ob es irgend­ei­ne Wir­kung im Sin­ne des Daten­schut­zes mit sich bringt, sei mal dahin­ge­stellt. Whats­app hat sich mitt­ler­wei­le auch in die Lis­te der teil­neh­men­den US Orga­ni­sa­tio­nen am Pri­va­cy Shield ein­ge­tra­gen. Und sei­en wir ehr­lich, mehr als ein Lip­pen­be­kennt­nis ist das Gan­ze ja auch nicht, ana­log zum Vor­gän­ger Safe Har­bor. Rech­tens ja, ers­te Wahl für unse­re Kun­den und uns eher weni­ger. Lie­be Grü­ße nach Austria

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