Goog­le Ana­ly­tics ist ein belieb­tes Tool für die Ana­ly­se und Aus­wer­tung der Besu­cher von Web­sei­ten durch Sei­ten­be­trei­ber. Beim Ein­satz die­ses Diens­tes ent­steht schnell der Kon­flikt mit daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen. Infor­ma­ti­ons­pflicht, Zustim­mungs­pflicht, Spei­che­rung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (in die­sem Fall der IP Adres­se) flech­ten ein Netz, in dem Sie sich ohne bös­wil­li­ge Absicht ver­fan­gen kön­nen und mit ent­spre­chen­den Buß­gel­dern durch die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den rech­nen müssen.

Der sog. Düs­sel­dor­fer Kreis der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den warn­te bereits Ende 2009 vor dem Ein­satz des Diens­tes Goog­le Ana­ly­tics in sei­ner bis­he­ri­gen Aus­ge­stal­tung. Meh­re­re Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te stell­ten klar, daß der Ein­satz nicht daten­schutz­kon­form ist und Hand­lungs­be­darf für betrof­fe­ne Web­sei­ten­be­trei­ber besteht. Eine Schon­frist bis Anfang Mai 2010 zur Umstel­lung auf vor­han­de­ne Alter­na­ti­ven ist ver­stri­chen. Wer jetzt noch die­sen Dienst nutzt, kann sich auf Buss­gel­der bis zu 50.000 EUR ein­stel­len. Dies mach­te der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­tra­ge, Dr. Johan­nes Cas­par im Febru­ar 2010 deutlich.

Neben dem Ein­satz alter­na­ti­ver, daten­schutz­kon­for­mer Ana­ly­se Tools gibt es jedoch wei­te­re Punk­te z.B. in der Infor­ma­ti­ons­pflicht gegen­über den Besu­chern einer Web­sei­te zu beach­ten. Ger­ne ste­he ich Ihnen mit mei­nen Leis­tun­gen als Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit zur Sei­te, um die Risi­ken für Sie und Ihr Unter­neh­men zu minimieren:

  • Aus­wahl und Instal­la­ti­on geeig­ne­ter Alter­na­ti­ven an Ana­ly­se Soft­ware /​ Diens­ten
  • Text­li­che Über­prü­fung und Aus­ge­stal­tung der Datenschutzhinweise

Spre­chen Sie mich an.

  • Goog­le steht nicht nur wegen des Tools “Ana­ly­tics” in der Kritik.

Neh­men Sie die­se Ange­le­gen­heit bit­te nicht auf die leich­te Schulter!

Update 26.05.2010:

Goog­le hat nach­ge­bes­sert. Einer­seits haben Web­mas­ter nun die Mög­lich­keit, die letz­ten Stel­len der IP Adres­sen zu anony­mi­sie­ren. Ande­rer­seits gibt es für eini­ge Brow­ser ein Plug­In, wel­ches die Aus­füh­rung des Ana­ly­tics-Skripts im Brow­ser des Besu­chers ver­hin­dert. Wie auch die c’t meint, noch nicht die idea­le Lösung, aber ein Schritt in die rich­ti­ge Richtung.

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