Pro Kontra

Unser Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­land (BvD) e.V. rich­tet heu­te, am 17.09.2020 eine sehr inter­es­san­te Ver­an­stal­tung aus mit dem Titel “Föde­ral oder zen­tral – Wie sieht die Zukunft der Daten­schutz­auf­sicht aus?”. Auf­grund der aktu­el­len Gege­ben­hei­ten rund um Coro­na kann die Ver­an­stal­tung mit­tels Live-Stream mit­ver­folgt wer­den und zwar unter der URL https://​www​.bvd​net​.de/​a​u​f​s​i​c​h​t​-​l​i​ve/

Vor dem Hin­ter­grund der Eva­lu­ie­rung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes steht der Vor­schlag im Raum, die Daten­schutz­auf­sicht für Unter­neh­men zukünf­tig in eine zen­tra­le Hand zu legen statt auf 17 Auf­sichts­be­hör­den (16 Land, 1 Bund) wei­ter ver­teilt zu lassen.

Start ist um 15 Uhr und beson­ders inter­es­sant wird es bei den Bei­trä­gen ab 15:25 Uhr. “Stand­punk­te: Pro und Kon­tra Zen­tra­li­sie­rung” und “Erfah­run­gen aus der Daten­schutz­pra­xis”. Rein­schau­en bzw. Rein­hö­ren lohnt sich auf jeden Fall, wenn Ver­tre­ter der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den auf Daten­schutz-Anwäl­te und Prak­ti­ker aus der Wirt­schaft tref­fen, um die Vor- und Nach­tei­le der aktu­ell facet­ten­rei­chen DSGVO Aus­le­gun­gen und Mei­nun­gen in den ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern zu diskutieren.

Vor- und Nachteile

Wer wie wir auf­grund der Kun­den­struk­tur mit eigent­lich allen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den zu tun hat, kann den Wunsch nach einer Zen­tra­li­sie­rung bzw. Ver­ein­heit­li­chung durch­aus nach­voll­zie­hen. Die nicht sel­te­ne weit gefä­cher­te und diver­gie­ren­de Aus­le­gung der DSGVO macht es nicht unbe­dingt leich­ter. Und selbst wenn es gemein­sa­me Stel­lung­nah­men z.B. im Zuge der DSK (Daten­schutz­kon­fe­renz) gibt, sind die­se gele­gent­lich so vage, dass die Bedeu­tung für die Umset­zungs­pra­xis durch­aus gegen Null stre­ben kann. Eine ein­heit­li­che Sicht­wei­se wäre hier durch­aus auch gegen­über Kun­den sehr hilf­reich. Es ist nicht immer leicht zu argu­men­tie­ren, war­um etwas in einem Bun­des­land ok ist, in einem ande­ren Bun­des­land von der Auf­sicht nicht ger­ne gese­hen wird. Ein pro­mi­nen­tes Bei­spiel sind die doch sehr abwei­chen­den Sicht­wei­sen zur Art und Wei­se der Durch­füh­rung einer Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung (DSFA). Mitt­ler­wei­le haben sich hier gefühlt zwei Lager gebil­det, SDM vs. PIA. Ob man mit einer ande­ren Vor­ge­hens­wei­se aus Sicht der zustän­di­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de alles rich­tig macht, wird die Zeit zeigen.

Ande­rer­seits hat und kennt man durch die dezen­tra­le Struk­tur sei­ne Ansprech­part­ner, die bei Anfra­gen oft zeit­nah und kom­pe­tent reagie­ren. Im Zuge einer Zen­tra­li­sie­rung müss­te durch aus­rei­chen­de per­so­nel­le Beset­zung die­se Bera­tungs­funk­ti­on auch zukünf­tig sicher­ge­stellt sein. Was einer­seits ein Nach­teil sein kann (unter­schied­li­che bis gegen­sätz­li­che Mei­nun­gen der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den), stellt im Hin­blick auf Mei­nungs­viel­falt und Ideen für Umset­zungs­mög­lich­kei­ten ande­rer­seits durch­aus auch einen Vor­teil dar. Im Zuge einer Zen­tra­li­sie­rung wür­de dies ent­fal­len. Dann gibt es nur noch die eine Sicht­wei­se der zen­tra­len Instanz. Auch dies wäre dann erst mal eine Mei­nung, die ande­re Vor­ge­hens­wei­sen nicht zwin­gend aus­schlie­ßen wür­de, aber der Pool zur Aus­wahl oder Ent­wick­lung ande­rer Umset­zungs­mög­lich­kei­ten wäre stark redu­ziert bzw. nicht mehr vorhanden.

So haben bei­de Lösun­gen ein Für und Wider. Man darf auf die heu­ti­gen Dis­kus­sio­nen im Rah­men der Ver­an­stal­tung und im Hin­blick auf die wei­te­re Ent­wick­lung sehr gespannt sein. Schau­en Sie rein: https://​www​.bvd​net​.de/​a​u​f​s​i​c​h​t​-​l​i​ve/ Start 15 Uhr.

 

 

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