Auch wenn sich die meisten Betroffenen nicht für die Angaben zu den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO interessieren, ist es uns gelungen, diese Angaben dem Weihnachtsmann und seinem Team zu entlocken. Wie es scheint, gab es da oben aber schon einiges an Glühwein. Anders können wir uns dieses Dokument nicht erklären. Doch lesen Sie selbst oder laden das PDF im Anhang.
Wir wünschen allen LeserInnen unseres Blogs und Newsletters ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rusch ins Neue Jahr. Bitte bleiben Sie gesund #flattenthecurve
Informationspflichten des Weihnachtsmanns zu Art. 13 und 14 DSGVO
Im Rahmen dieses Dokuments informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserer Organisation, auch wenn das eigentlich niemanden interessiert. Alle wollen immer nur Geschenke.
Verantwortliche Stelle: Der Weihnachtsmann, Christbaumstraße, 99999 Wolkenschlosss. Wir sind ausschließlich per Wunschzettel erreichbar.
Datenschutzbeauftragter: Das Christkind. Kontakt via Notiz auf dem Wunschzettel.
Sie wollen doch was von uns, nämlich Geschenke. Also her mit Vornamen (bei Kindern unter 18 Jahren ausreichend) und / oder Nachname, Adresse (wäre toll, wenn Sie ausnahmsweise mal nicht verschlüsselt, sondern leserlich schreiben), dem Weihnachtswunsch (Dezenter Hinweis: Das sind Wünsche, keine Bestellungen!). Wir ergänzen unsererseits Ihr Betragen im letzten Jahr.
Die Rechtsgrundlagen unserer Verarbeitung sind ganz einfach: Sie bekommen Geschenke, wir Ihre Daten.
Falls Rudi und seine Kollegen mal wieder zu viele Weihnachtskekse gefressen haben, geben wir Ihre Daten ungefragt an Versanddienstleister zwecks Zustellung der Geschenke weiter. Da wir auch in Deutschland tätig sind, erhält die Buchhaltung noch über alles einen Beleg. Sie kennen das ja mit diesem Finanzamt, die verstehen keinen Spaß.
Wir erbringen unsere Leistungen zwar aus einem Wolkenschloss, nutzen aber ansonsten keinerlei Cloud-Services. Zur Sicherstellung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO stehen uns jedoch ausreichend Schutzmaßnahmen in Form von
zur Verfügung. Lassen Sie sich vom niedlichen Äußeren nicht täuschen.
Ihre Daten löschen wir direkt bei Wegfall des Verwendungszwecks mit der Zustellung des Geschenks. Reklamationen direkt bei uns sind daher ausgeschlossen. Wir wissen von nichts! Nachfragen zwecklos.
Für gewöhnlich erhalten wir Ihre Daten direkt von Ihnen. Ausnahmen sind Wünsche, die von Verwandten in direkter bzw. indirekter Linie für Sie übermittelt werden. Ok, manchmal auch von Freunden. Aber nur von wirklich guten Freunden … „Engel!! Wer hat jetzt schon wieder das Wasser gegen diesen Anisschnaps ausgetauscht?“
Wir selbst recherchieren keine personenbezogenen Daten z.B. in sozialen Netzwerken. Das würde uns zwar einiges an Arbeit sparen, da zahlreiche Geschenke entfallen könnten, aber wir wollen mal nicht so sein. Ist ja schließlich Weihnachten. Aber: „Maik und Ingrid, löscht doch bitte mal die Bilder von eurem letzten Party-Absturz. Die will wirklich keiner sehen!“
Sie haben zwar das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO), nur was wollen Sie fragen, was Sie nicht selbst schon alles über sich wissen? Nein, unser Auskunftsservice steht nicht zur Verfügung, um die Lücken Ihres letzten Hang Over zu schließen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dann gibt es aber auch keine Geschenke – ganz einfach. Allabätsch!
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsicht Ihrer Wahl. Auswirkungen einer solchen Beschwerde auf zukünftige Geschenke sind Zufall und keinesfalls in Verbindung mit Ihrer Beschwerde zu sehen.
Und jetzt: Gesegnete Feiertage! Wir haben zu arbeiten, also sehen Sie bitte von Nachfragen ab.
Weihnachtsmann und Team
PS: Bitte schwärzen Sie im Zuge der DSGVO weder Namen und Anschrift auf Ihrem Wunschzettel. DANKE!
7 Responses
@wasser_walter @UlrichKelber https://t.co/4R8IEPkEWr
RT @askconsult: Informationspflichten des Weihnachtsmanns zu Art. 13 und 14 DSGVO geleakt https://t.co/4R8IEPkEWr
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