Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) schreibt der Gesetzgeber vor? Und was hat es mit diesem Stand der Technik auf sich? In unserem Blogbeitrag gehen wir auf die Anforderungen des Artikel 32 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" näher ein. Lesen Sie mehr darüber, was der Gesetzgeber im Hinblick auf zu ergreifende Schutzmaßnahmen von Ihrer Organisation fordert. Warum schreibt der Gesetzgeber für gewöhnlich keine konkreten Schutzmaßnahmen in ein Gesetz, sondern legt lediglich das zu erreichende Ziel fest? Wieso 2FA keine Raketenwissenschaft und Bandsicherung zwar "old school" ist, aber dennoch dem Stand der Technik entspricht.
Das aktuelle EuGH-Urteil (Az. C-604/22 IAB Europe) zum Thema Datenverarbeitung bei personalisierter Werbung hat durchaus Zündstoff. Der EuGH bestätigt die Sicht der Belgischen Datenschutzaufsicht, dass bei Nutzung des Transparency and Consent framework (TCF) und dessen sog. TC-String ein personenbezogenes Datum vorliegt. Dadurch wird die relativ kleine IAB Europe als Betreiber aus Sicht des EuGH zum Gemeinsam Verantwortlichen. Die IAB wiegelt derzeit noch ab. Doch die Konsequenzen können weitreichend (und teuer) sein. Mehr dazu und wieso der Datenschutz nicht an den unleidigen Cookie-Bannern schuld ist im Blogbeitrag.
Am 09.04. und 10.04.2024 findet heuer das Boot Camp 2024 für kommunale Informationssicherheitsbeauftragte im wunderschönen Gunzenhausen statt. Neben Fachvorträgen im Plenum stehen 16 interessante Workshop-Themen mehrfach an beiden Tagen zur Auswahl, die von den Teilnehmern besucht werden können. Im Vordergrund: Praktische Tipps für den Arbeitsalltag eines Informationssicherheitsbeauftragten sowie technische und organisatorische Maßnahmen, um der externen Bedrohungslage möglichst Herr zu werden. Abgerundet werden die Themen mit einer Podiumsdiskussion zum Thema "Digitale Souveränität – Welche Qualifikation brauchen wir zukünftig in der Aus- und Fortbildung in Behörden?". Die Veranstaltung, organisiert von der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS), dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bayern (LSI), der Stadt Gunzenhausen und der a.s.k. Informationssicherheit Sascha Kuhrau dient zusätzlich als Nachweis zum notwendigen Erhalt der Fachkunde ausgebildeter Informationssicherheitsbeauftragter. Mehr Infos zu den Themen und Referenten im Blogbeitrag.
Wer auf die Idee kommen sollte, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanzamt basierend auf den Betroffenenrechten der DSGVO zu widersprechen, sollte sich mit diesem Urteil aus 2023 des Bundesfinanzhofs befassen. Kategorie: Ein netter Versuch. Doch lies selbst mehr in unserem Blogbeitrag.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser wünscht sich von Unternehmen eine klare Kante gegen Rechts. Für uns eine Selbstverständlichkeit. Dennoch ein paar Zeilen dazu bei uns im Blog. #klarekantegegenrechts, weil es unsere Überzeugung ist.
Das "neue" Outlook für den Desktop von Microsoft (als Nachfolger der "klassischen" Version) zieht nicht nur die Zugangsdaten aller eingerichteten Mailkonten ab, sondern "spiegelt" die Inhalte in die Microsoft Cloud. Microsoft äußert sich dazu nur nebulös, was damit bezweckt werden soll. Datenschutz schlagen Alarm. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thüringen warnte am 17.11.2023 in einer offiziellen Pressemeldung.
Die aktuelle ISMS-Fördermittelrichtlinie zur finanziellen Untersützung der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Sinne von Art. 43 BayDiG läuft zum 31.12.2023 aus. Wie Sie sich als bayersiche Kommune noch schnell Fördermittel für eine Umsetzung in 2024 / 2025 sichern, erfahren Sie im Blogbeitrag. Derzeit haben wir noch etwas Luft im zweiten Halbjahr, um Sie in gewohnter Umsetzungsqualität zu unterstützen. Dabei ist es egal, für welchen Standard Sie sich entscheiden: Arbeitshilfe, CISIS12, ISMS4KMO, BSI IT-Grundschutz (Kommunalprofil, Basis-Absicherung, Kern- oder Standardabsicherung) oder ISO 27001. Unser Team ist für alle Standards qualifiziert bzw. zertifiziert. Es heißt "schnell sein". Die Fördermittelstelle kann nach einem Antragseingang nach dem 15.11 2023 nicht mehr garantieren, ob es mit einer Förderzusage noch klappt.
Das Langericht Berlin urteilt: Signalisiert ein Webseitenbesucher mittels der Einstellung Do-Not-Track (DNT), dass sein Surfverhalten nicht aufgezeichnet, nicht analysiert und damit auch nicht an Dritte weitergegeben werden soll, so hat der Webseitenbetreiber dies als wirksamen Widerspruch zu behandeln und darf diesen nicht ignorieren. Erstritten hat das Urteil der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Details im Blogbeitrag.
Zu Beginn der Corona-Pandemie mussten sich viele Organisationen etwas einfallen lassen, wie auch ohne das tägliche Ins-Büro-Gehen die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter abgerufen werden konnten. Je nach Sichtweise läutete Corona nicht nur eine Pandemie neuen Ausmaßes, sondern auch das Thema "new work" bei vielen Organisationen ein. Gewohnte und eingefahrene Arbeitsweisen und Rituale mussten über Bord geworfen und durch neue Methoden und teilweise auch neue Technologien ersetzt werden. In vielen Fällen war damals bzw. ist heute noch das Home Office Mittel erster Wahl. Das beflügelte wiederum die Fantasie einiger Führungskräfte, wie die Arbeitsleitung der Mitarbeiter im Home Office - idealerweise vollumfänglich - überwacht werden kann. Einige dieser Überwachungsmaßnahmen schafften es in den 12. Tätigkeitsbericht 2022 des BayLDA. So viel sei verraten: Der Datenschutz ist hier nicht das Problem :-) Mehr im Blogbeitrag.