Schreibmaschine mit eingezogenem Blatt Papier. Darauf getippt: Consent Culture

BayL­DA (Baye­ri­sches Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht) star­tet Prüf­ak­ti­on für Coo­kie-Ban­ner und Consent-Management

Das eine oder ande­re Unter­neh­men mit Sitz in Bay­ern hat bereits Post vom BayL­DA erhal­ten. Hin­ter­grund: In einem ers­ten Durch­lauf zur Prü­fung der Rechts­kon­for­mi­tät von Coo­kie-Ban­nern und dem Con­sent-Manage­ment hat das BayL­DA im ers­ten Schwung bei 350 Unter­neh­men kon­kre­te Grün­de gefun­den, deren Umset­zung zu bean­stan­den. Dem BayL­DA miß­fiel dabei unter ande­ren, dass

  • bereits Pro­zes­se rund um Coo­kies und Daten­über­tra­gun­gen in Gang gesetzt wer­den, sobald die Web­sei­te auf­ge­ru­fen wird, noch bevor mit dem Besu­cher im Hin­blick auf not­wen­di­ge Ein­wil­li­gun­gen (Con­sent-Manage­ment) inter­agiert wird (§ 25 TTDSG) und
  • es auf der ers­ten Ebe­ne im Con­sent-Manage­ment sel­ten eine ein­fa­che Opti­on zur Ableh­nung (Nicht-Ein­wil­li­gung) für den Besu­cher zur Ver­fü­gung steht bzw. durch des­sen Feh­len nach Sicht­wei­se des BayL­DA kei­ne rechts­wirk­sa­me Ein­wil­li­gung im Sin­ne von 25 Abs. 1 S. 2 TTDSG wie auch Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vorliegt.

“Trotz der nun gesetz­lich klar fest­ge­schrie­be­nen Ein­wil­li­gungs­pflicht für Zugrif­fe auf End­ein­rich­tun­gen, also bei­spiels­wei­se das Set­zen von Coo­kies oder das Aus­le­sen von Wer­be-IDs und ande­ren Iden­ti­fi­ern, erhal­ten wir wei­ter­hin eine sehr hohe Anzahl an Beschwer­den und Kon­troll­an­re­gun­gen in die­sem Bereich”, so das BayL­DA zur Moti­va­ti­on für die­se anlass­los Prüfaktion.

Im Zuge des­sen wur­den auch Apps und deren Ver­hal­ten im og. Kon­text geprüft. Im Gegen­zug zur auto­ma­ti­sier­ten Prü­fung der Umset­zung auf Web­sei­ten, gestal­tet sich die App-Prü­fung lt. BayL­DA deut­lich aufwendiger.

“Die Prü­fung knüpft zunächst am Ein­satz einer sehr ver­brei­te­ten Con­sent-Manage­ment-Platt­form (CMP) an, soll in wei­te­ren Durch­läu­fen aber auf wei­te­re CMP-Anbie­ter und damit eine noch grö­ße­re Zahl von Web­sei­ten aus­ge­dehnt wer­den”, schreibt das BayL­DA in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung vom 09.02.2024. Wer also als Unter­neh­men, Frei­be­ruf­ler oder Ver­ein mit Sitz in Bay­ern bei den bis­her 350 Bean­stan­dun­gen noch nicht dabei war, hat gute Chan­cen, zukünf­tig doch noch Post vom BayL­DA zu erhalten.

Anfor­de­run­gen an ver­ant­wort­li­che Stel­len sowie Ergeb­nis­se aus die­ser Prüf­ak­ti­on wer­den suk­zes­si­ve im Abschnitt “Daten­schutz­prü­fun­gen” auf der Web­sei­te des BayL­DA ver­öf­fent­licht. Rein­schau­en lohnt sich.

Wer übri­gens etwas zum The­ma Coo­kies auf unse­rer Web­sei­te erfah­ren möch­te, bit­te hier ent­lang.

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