Auf 158 Seiten gibt der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig einen Überblick über die Arbeit der Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern für die Jahre 2015 und 2016 ab.
Das BayLDA ist für ca. 700.000 verantwortliche Stellen im nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen, Vereine, Verbände, freiberuflich Tätige etc.) in Bayern zuständig.
Im vorderen Teil des Berichts wird anschaulich auf die Entwicklung von Bürgerbeschwerden, Datenpannen, aber auch Beratungsanfragen seitens nicht-öffentlicher Stellen eingegangen. Der Übersicht ab 2013 ist zu entnehmen, dass es sich bei der zunehmenden Steigerung nicht um einzelne Spitzen, sondern klar um einen Trend handelt. Sind 2013 “nur” 925 Beschwerden über bayerische Unternehmen und Unternehmer eingegangen, so waren es 2016 schon 1.424. Identisch verhält es sich mit der Zahl der Datenpannen (2013 32 gegenüber 85 in 2016). Wobei hier eine deutlich höhere Dunkelziffer seitens des Amts vermutet wird. Bei den Beschwerden liegt das Thema Videoüberwachung auf dem vordersten Platz. Unter anderem sind dafür die mittlerweile sehr preiswerten Überwachungskameras (wie Wildkameras, Dashcams usw.) verantwortlich, jedoch auch ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis. Letzteres führt schnell mal dazu, nicht nur (zulässigerweise) das eigene Grundstück zu observieren, sondern (zumeist unzulässig) angrenzende Grundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen mit einzuschließen.
Klassische Datenpannen wie Verlust, Diebstahl oder Fehlversendungen sind im Berichtszeitraum nahezu gleich geblieben. Eine vermehrte Zunahme wurde jedoch im Bereich Cybercrime festgestellt. Hacking von Webseiten, Datenklau in Webshops sowie Verschlüsselungstrojaner standen dabei ganz oben auf der Liste. Gerade die ersten beiden Punkte oft ausgelöst durch fehlende Sicherheitsupdates der Webseiten- und Shop-Software inklusive dazugehöriger Erweiterungen durch die verantwortlichen Unternehmen und Unternehmer.
Im weiteren Verlauf des Tätigkeitberichts wird ein Blick auf die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geworfen und welche Auswirkungen diese auf nicht-öffentliche Stellen haben wird. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird voraussichtlich in bekannter Weise fortgeführt. Neu ist jedoch die Meldepflicht der Bestellung an die Landesdatenschutzbehörde. Diese rechnet mit einem erheblichen Arbeitsaufwand aufgrund der zu erwartenden tausendfachen Meldungen. [Anmerkung des Autors: Diese Meldepflicht wird natürlich auch Auswirkungen auf Unternehmen haben, die bisher der Bestellpflicht unterlagen, sich aber eine Bestellung erspart haben. Eine Nichtmeldung kann im weiteren Verlauf unangenehme Nachfragen — und bei Verstößen auf Bußgelder auslösen.]
Eine kurze Zusammenfassung können Sie hier herunterladen. Der komplette Tätigkeitsbericht steht hier zum Download bereit.
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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stellt Tätigkeitsbericht 2015/2016 vor https://t.co/2MA6RIlXrD