Mann mit Lupe - Unter Beobachtung

Auf 158 Sei­ten gibt der Prä­si­dent des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Daten­schutz­auf­sicht (BayL­DA), Tho­mas Kra­nig einen Über­blick über die Arbeit der Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de für den nicht-öffent­li­chen Bereich in Bay­ern für die Jah­re 2015 und 2016 ab.

Das BayL­DA ist für ca. 700.000 ver­ant­wort­li­che Stel­len im nicht-öffent­li­chen Bereich (Unter­neh­men, Ver­ei­ne, Ver­bän­de, frei­be­ruf­lich Täti­ge etc.) in Bay­ern zuständig.

Im vor­de­ren Teil des Berichts wird anschau­lich auf die Ent­wick­lung von Bür­ger­be­schwer­den, Daten­pan­nen, aber auch Bera­tungs­an­fra­gen sei­tens nicht-öffent­li­cher Stel­len ein­ge­gan­gen. Der Über­sicht ab 2013 ist zu ent­neh­men, dass es sich bei der zuneh­men­den Stei­ge­rung nicht um ein­zel­ne Spit­zen, son­dern klar um einen Trend han­delt. Sind 2013 “nur” 925 Beschwer­den über baye­ri­sche Unter­neh­men und Unter­neh­mer ein­ge­gan­gen, so waren es 2016 schon 1.424. Iden­tisch ver­hält es sich mit der Zahl der Daten­pan­nen (2013 32 gegen­über 85 in 2016). Wobei hier eine deut­lich höhe­re Dun­kel­zif­fer sei­tens des Amts ver­mu­tet wird. Bei den Beschwer­den liegt das The­ma Video­über­wa­chung auf dem vor­ders­ten Platz. Unter ande­rem sind dafür die mitt­ler­wei­le sehr preis­wer­ten Über­wa­chungs­ka­me­ras (wie Wild­ka­me­ras, Dash­cams usw.) ver­ant­wort­lich, jedoch auch ein gestei­ger­tes Sicher­heits­be­dürf­nis. Letz­te­res führt schnell mal dazu, nicht nur (zuläs­si­ger­wei­se) das eige­ne Grund­stück zu obser­vie­ren, son­dern (zumeist unzu­läs­sig) angren­zen­de Grund­stü­cke oder öffent­li­che Ver­kehrs­flä­chen mit einzuschließen.

Klas­si­sche Daten­pan­nen wie Ver­lust, Dieb­stahl oder Fehl­ver­sen­dun­gen sind im Berichts­zeit­raum nahe­zu gleich geblie­ben. Eine ver­mehr­te Zunah­me wur­de jedoch im Bereich Cyber­crime fest­ge­stellt. Hack­ing von Web­sei­ten, Daten­klau in Web­shops sowie Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­ner stan­den dabei ganz oben auf der Lis­te. Gera­de die ers­ten bei­den Punk­te oft aus­ge­löst durch feh­len­de Sicher­heits­up­dates der Web­sei­ten- und Shop-Soft­ware inklu­si­ve dazu­ge­hö­ri­ger Erwei­te­run­gen durch die ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­men und Unternehmer.

Im wei­te­ren Ver­lauf des Tätig­keitbe­richts wird ein Blick auf die ab Mai 2018 gel­ten­de EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) gewor­fen und wel­che Aus­wir­kun­gen die­se auf nicht-öffent­li­che Stel­len haben wird. Die Ver­pflich­tung zur Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten wird vor­aus­sicht­lich in bekann­ter Wei­se fort­ge­führt. Neu ist jedoch die Mel­de­pflicht der Bestel­lung an die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de. Die­se rech­net mit einem erheb­li­chen Arbeits­auf­wand auf­grund der zu erwar­ten­den tau­send­fa­chen Mel­dun­gen. [Anmer­kung des Autors: Die­se Mel­de­pflicht wird natür­lich auch Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men haben, die bis­her der Bestell­pflicht unter­la­gen, sich aber eine Bestel­lung erspart haben. Eine Nicht­mel­dung kann im wei­te­ren Ver­lauf unan­ge­neh­me Nach­fra­gen — und bei Ver­stö­ßen auf Buß­gel­der auslösen.]

Eine kur­ze Zusam­men­fas­sung kön­nen Sie hier her­un­ter­la­den. Der kom­plet­te Tätig­keits­be­richt steht hier zum Down­load bereit.

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