Die oberste Datenschutzbehörde BfDI legte am 17.06.2020 seine Berichte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Dieser Beitrag ist ein Überblick zum Datenschutzbericht ..
Die mancherorts noch vertretene Auffassung, Datenpannen schlicht nicht wahrzunehmen sei ein Schutz vor Sanktionen, war gestern. Transparente, proaktive Dokumentation und Meldungen sind Mittel der Wahl zusammen mit den richtigen technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM). Mehr dazu im Blogbeitrag
Werbliche Kontaktaufnahme / zu Umfragezwecken ist nicht ohne Weiteres aus Daten öffentlicher Register zulässig, entschied die Berliner Datenschutzbehörde. Dem zugrunde lag ein Fall, in dem die degepol eine Umfrage in Lobbys machen wollte zu den dort gezahlten Vergütungen. Zur näheren Lektüre bitte Beitrag aufrufen ..
Schnell kommt es bei der Einschätzung, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, zu Mißverständnissen und der Auftraggeber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geldbußen durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden. Von Imageschäden in der Öffentlichkeitswahrnehmung nicht zu reden. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Berater für Datenschutz oder einen Datenschutzbeauftragten hilft, diese Risiken zu minimieren und die notwendigen Regelungen umzusetzen
Der Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen, Vereine, Freiberufler etc.) wurde veröffentlicht. Es wurde eine deutliche Zunahme an Beschwerden von Bürgern ebenso wie eine Steigerung der Datenpannen durch Unternehmen festgestellt. Im Beschwerdebereich ist das Thema Videoüberwachung Knackpunkt Nummer Eins. Bei den Datenpannen hat sich neben den Klassikern das Thema Cybercrime weit nach vorne geschoben. Unsichere Webseiten, gehackte Webshops, mißbrauchte Kunden- und Zahlungsdaten führen die Hitliste an. Auch ein Ausblick auf die (zumindest teilweise heute schon bekannten) Auswirkungen auf die EU-DSGVO (ab 25.05.2018) wird gegeben. An der Bestellpflicht für Datenschutzbeaufragte durch Unternehmen und Vereinen wird sich voraussichtlich nichts ändern. Neu aber: die Bestellung muss der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Wohl dem, der einen hat :-) Mehr Infos und Links zum kompletten Tätigkeitsbericht im Blogbeitrag.
Mit Datum vom 20. August 2015 gibt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach bekannt, dass es gegen ein Unternehmen wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung ein Bußgeld in fünfstelliger Euro-Höhe verhängt hat.
Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
Bayerns Webseitenbetreiber im Visier: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht teilte gestern mit, den Einsatz des Webtracking-Tools Google Analytics auf 13.404 Webseiten mit Betreibern aus Bayern mittels einer eigens entwickelten Software überprüft zu haben. 10.955 der geprüften Webseiten setzten Google Analytics nicht ein. Auf den verbliebenen 2.449 Webseiten wäre das beliebte Webtracking-Tool lediglich in 3% aller Fälle datenschutzkonform umgesetzt. Die verbleibenden 2.371 Webseitenbetreiber erhalten in den kommenden Tagen Post von der Landesdatenschutzbehörde mit der Aufforderung zur Abstellung des nicht konformen Einsatzes.
Der Düsseldorfer Kreis (Zusammenschluss der deutschen Landesdatenschutzbehörden) schließt sich der Meinung des schleswig-holsteinischen ULD an: Facebook social plugins wie "Gefällt mir" und "Like" sowie Fanpages verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht. Droht nun das bundesweite Verbot inkl. Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und Unternehmer?
Die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein (ULD) stellt Webseitenbetreibern ein Ultimatum: bis Ende September 2011 müssen social plugins von Facebook sowie die dazugehörigen Fanpages verschwunden sein. Die dahinterstehende Datenweitergabe verstößt gegen geltendes Recht, Bußgeldrisiko 50.000 EUR.
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