Checkliste

Die Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Nord­rhein-West­fa­len (LDI NRW) hat ein Online-Mel­de­for­mu­lar für Daten­pan­nen nach Art. 33 DSGVO auf die Web­sei­te der Behör­de gestellt.

Das Online-For­mu­lar löst das bis­he­ri­ge Mel­de­for­mu­lar für Daten­pan­nen ab. Neben der nun kom­for­ta­ble­ren elek­tro­ni­schen Erfas­sung und Über­mitt­lung erhält der Absen­der direkt nach Absen­den des For­mu­lars eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung sowie das Akten­zei­chen der Mel­dung mit­ge­teilt. In Ver­bin­dung mit dem Akten­zei­chen und dem Datum der Mel­dung kön­nen im Anschluss bei Bedarf noch ergän­zen­de Mel­dun­gen zur Daten­pan­ne vor­ge­nom­men wer­den. Auch ein Export der Mel­dung im PDF-For­mat ist möglich.

Die Mel­de­pflicht ans das LDI NRW besteht für nicht-öffent­li­che Stel­len (Unter­neh­men, Ver­ei­ne) mit Sitz in Nord­rhein-West­fa­len nach Art. 33 Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO), sowie für öffent­li­che Stel­len (Behör­den, Kom­mu­nen) gege­be­nen­falls in Ver­bin­dung mit § 59 Daten­schutz­ge­setz NRW.

Das Online-For­mu­lar zur Mel­dung von Daten­pan­nen in Nord­rhein-West­fa­len fin­den Sie zusam­men mit einer FAQ und einer Anlei­tung zum Aus­fül­len auf der Web­sei­te des LDI NRW (direk­ter Link).

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