Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Online-Meldeformular für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO auf die Webseite der Behörde gestellt.
Das Online-Formular löst das bisherige Meldeformular für Datenpannen ab. Neben der nun komfortableren elektronischen Erfassung und Übermittlung erhält der Absender direkt nach Absenden des Formulars eine Eingangsbestätigung sowie das Aktenzeichen der Meldung mitgeteilt. In Verbindung mit dem Aktenzeichen und dem Datum der Meldung können im Anschluss bei Bedarf noch ergänzende Meldungen zur Datenpanne vorgenommen werden. Auch ein Export der Meldung im PDF-Format ist möglich.
Die Meldepflicht ans das LDI NRW besteht für nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen, Vereine) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie für öffentliche Stellen (Behörden, Kommunen) gegebenenfalls in Verbindung mit § 59 Datenschutzgesetz NRW.
Das Online-Formular zur Meldung von Datenpannen in Nordrhein-Westfalen finden Sie zusammen mit einer FAQ und einer Anleitung zum Ausfüllen auf der Webseite des LDI NRW (direkter Link).
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