Dies berich­tet die Ber­li­ner Mor­gen­post in ihrer Online Aus­ga­be vom 18.04.2010. Der Ber­li­ner Daten­schutz­be­auf­trag­te A. Dix kün­digt eine deut­li­che Auf­sto­ckung der Fahn­der und eine schär­fe­re Gang­art gegen­über Unter­neh­men an, die den Daten­schutz nicht aus­rei­chend beach­ten. Gleich­zei­tig wer­den die Zwangs­gel­der erhöht und schnel­le­re Ver­fah­ren ange­strebt. Auch klei­nen Fir­men droht somit eine deut­lich höhe­re Prüf- und Ahn­dungs­quo­te als bisher.

Tipp zur Gefah­ren­ab­wehr: las­sen Sie prü­fen, wie es um den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit unter dem Aspekt des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist. Als Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit mit der Qua­li­fi­ka­ti­on als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter über­neh­me ich die­se Prü­fung für Sie, unter­brei­te Ihnen ent­spre­chen­de Vor­schlä­ge zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und unter­stüt­ze Sie bei der Umset­zung. Wenn Sie durch das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz zur Bestel­lung eines betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ver­pflich­tet sind (sie­he auch: Wer muss einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len?), so kann ich die­se Auf­ga­be im Anschluß ger­ne für Sie wahrnehmen.

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One response

  1. […] Gera­de hat der Ber­li­ner Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te ange­kün­digt, die Anzahl der Mit­ar­bei­ter sei­ner Auf­sichts­be­hör­de zu erhö­hen, ver­stärk­te Kon­trol­len – auch gera­de klei­ne­rer Unter­neh­men – durch­zu­füh­ren und die mög­li­chen Restrik­tio­nen und Stra­fen für Ver­stö­ße gegen das BDSG kon­se­quen­ter anzu­wen­den (sie­he “Ber­lin greift beim Daten­schutz durch”). […] 

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