Liegt die Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor und haben Sie sich aufgrund der zahlreichen Vorteile für einen externen Datenschutzbeauftragten entschieden, dann sind einige Formalitäten zu beachten.
Sind Sie noch nicht sicher, ob das BDSG für Sie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig macht, dann sprechen Sie mich an. Ich unterstütze Sie gerne bei der Bewertung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen aufgrund meiner bundesweiten Tätigkeit zeitnah als extener Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bedarf in jedem Fall der Schriftform. Der notwendige Schriftsatz für meine Bestellung als Ihr externer Datenschutzbeauftragter liegt im Haus vor und kann jederzeit — nach Ergänzung Ihrer Unternehmensangaben — zum Einsatz kommen.
Zusätzlich wird ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag / Dienstvertrag benötigt, der die Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Haftung und das Zusammenspiel zwischen Ihrem Unternehmen und meiner Person als externem Datenschutzbeauftragten regelt. Hierfür gibt es ebenfalls eine geprüfte und bewährte Vorlage, die ich Ihnen bei einer Bestellung und Auftragsvergabe gerne zur Verfügung stelle — Sie sparen somit die Kosten für die Erstellung durch einen Anwalt.
Sind diese Formalitäten geklärt und erledigt, kann es ans Werk gehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich diese Vorlagen nur für die Bestellung meiner Person als externen Datenschutzbeauftragten einsetze und nicht — auch nicht gegen Bezahlung — an Dritte veräußere.
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